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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse und weitergehende berufsbezogene Kompetenzen sind für den Zugang zu einer qualifizierten Berufstätigkeit in Niedersachsen hilfreich. Mit dem Anerkennungsverfahren können die mitgebrachten Qualifikationen formal festgestellt werden. Die Anerkennung schafft Transparenz über die vorhandenen Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung eine Voraussetzung, um in dem jeweiligen Beruf arbeiten zu können.

Doch hinter der Berufsanerkennung stehen nicht nur formale Aspekte: Das Anerkennungsverfahren bedeutet die Wertschätzung der individuellen Lebensbiographien von Fachkräften.

2012 sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) und das Nds. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG) geschaffen worden. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Anerkennungsverfahren für bundesrechtlich geregelte Berufe, das niedersächsische Gesetz für landesrechtlich geregelte Berufe. Damit besteht ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen zu dem jeweiligen deutschen Referenzberuf.

Die Gesetze bieten ein einheitliches Verfahren mit Fristvorgaben. Sie gelten für reglementierte wie für nicht-reglementierte Berufe. Das Anerkennungsverfahren ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus. Anträge können auch aus dem Ausland gestellt werden.

Für bestimmte Berufe besteht die Möglichkeit, in einem alternativen Verfahren die Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises zu beantragen. Bei deutlichen Abweichungen zwischen der ausländischen und der inländischen Berufsbildung kann der sogenannte Partielle Zugang Möglichkeiten für die Berufsausübung in Niedersachsen eröffnen, indem eine Anerkennung lediglich für Teilbereiche des deutschen Berufsbildes ausgesprochen wird. Die Antragstellung ist auch auf elektronischem Weg im Serviceportal Niedersachsen über den Einheitlichen Ansprechpartner möglich.


Fragen und Antworten rund um das Anerkennungsverfahren


Grundlegende Informationen zur Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse enthält der Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse. Er führt die für die berufliche Anerkennung zuständigen Stellen in Niedersachsen auf.


Über rechtliche Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung informiert das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eingerichtete Informationsportal "Anerkennung in Deutschland". Es ist zugleich ein Wegweiser zu den für die Anerkennung zuständigen Stellen.


Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Niedersachsen

Beratung zu dem beruflichen Anerkennungsverfahren bieten in Niedersachsen zahlreiche Stellen an, beispielsweise in vielen Landesteilen die IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen.

Landesweit steht die Telefonberatung der Landesstelle Berufsanerkennung für eine Basisberatung bereit.

Die Standorte der bezeichneten Beratungsstellen und die Kontaktdaten finden Sie hier. Auf der Seite finden Sie zudem vertiefende Informationen zum Anerkennungsverfahren.


Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften

Die Blaue Karte EU Deutschland, auch EU Blue Card Germany genannt, erleichtert Angehörigen aus Nicht- EU-Staaten den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt.

Nähere Informationen finden Sie hier und hier

Informationen für Ausländerinnen und Ausländer über die Möglichkeiten und Voraussetzungen, eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen zu können, gibt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten.


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