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Unterstützung der Frauen

Für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder gibt es ein Vielzahl von Beratungsstellen und Einrichtungen, die schnell und unbürokratisch Hilfe anbieten.


Wenn Sie misshandelt werden, sollten Sie immer beachten: Sie sind nicht allein! Es gibt Rat und Unterstützung für Sie!

Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen

Das Land Niedersachsen fördert zurzeit 45 Frauenhäuser, 46 Gewaltberatungsstellen und drei Mädchenhäuser. Damit stellt das Land ein breites Netz an Zuflucht und Beratung für misshandelte Frauen und ihre Kinder zur Verfügung.

  • Frauenhäuser bieten Opfern häuslicher Gewalt rund um die Uhr Aufnahme und Schutz. Die Adressen sind geheim, um die Opfer zu schützen. Die Kontaktaufnahme geschieht telefonisch. Die Beraterin vereinbart einen Treffpunkt mit der Frau und ihren Kindern.

  • Gewaltberatungsstellen sind auf verschiedene Formen von Gewalt (sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vergewaltigung, usw.) spezialisiert. Sie stehen allen Opfern für psycho-soziale Unterstützung und Beratung offen. Die Einrichtungen haben offene Sprechstunden. Es empfiehlt sich aber telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit die Beraterin ausreichend Zeit hat.

Link zu den Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen – Adressen

Mit BISS gegen häusliche Gewalt– Spezialisierte Beratungs- und Interventionsstellen für die Opfer häuslicher Gewalt

Die Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) bieten für Opfer häuslicher Gewalt schnelle und unbürokratische Hilfe an. Frauen, deren (ehemalige) Lebenspartner von der Polizei aus der Wohnung verwiesen wurden, erhalten eine zeitnahe Beratung und Unterstützung. Ziel ist einerseits eine Information über die rechtlichen Möglichkeiten. Wünschen Frauen eine zivilrechtliche "Verlängerung" der Wegweisung auf sechs Monate (Gewaltschutzgesetz) , sollten sie innerhalb der Frist des Platzverweises einen Antrag bei einem Familiengericht gestellt haben. Eine schnelle Vermittlung der rechtlichen Möglichkeiten ist für eine eigenverantwortliche Entscheidung der Frauen über eine Antragstellung erforderlich. Andererseits erfolgt eine individuelle Sicherheitsplanung und psychosoziale Beratung. Sicherheitsplanung bedeutet, dass aufgrund der individuellen Lage gemeinsam mit der Frau ermittelt wird, wie sie sich vor weiteren Gewalttaten schützen kann – unabhängig davon, ob sie ein weiteres Zusammenleben mit dem Mann wünscht oder nicht.

Die Arbeit der BISS wurde in einer Modellphase wissenschaftlich begleitet; es zeigte sich, wie wichtig diese Beratung ist, um Frauen schnell zu erreichen.

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