Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Nichtraucherschutz

Gefahren des Rauchens und Passivrauchens

Viele der über 4.800 verschiedenen in Tabakrauch enthaltenen Substanzen sind giftig und krebserzeugend. Diese Giftstoffe werden beim Einatmen des Rauchs über die Lunge aufgenommen und im gesamten Körper verteilt. Dadurch wird so gut wie jedes menschliche Organ im Körper geschädigt.

Das Risiko für Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen (Lungenkrebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) wird durch den Tabakkonsum erhöht. Rauchende Frauen nach der Menopause leiden häufiger unter Osteoporose. Bei Männern kann in Folge des Rauchens die Potenz geschwächt werden. Auch zum Beispiel die Mundgesundheit wird durch das Giftgemisch im Tabakrauch beeinträchtigt (Krebs im Mund- und Rachenraum).

Der Suchtstoff Nikotin, der durch das Rauchen freigesetzt wird, überwindet die Blut-Hirnschranke und greift in Stoffwechselprozesse des Gehirns ein. Eine körperliche und psychische Abhängigkeit vom Rauchen kann innerhalb kurzer Zeit entwickelt werden.

Rauchstopp

Beste Voraussetzungen für ein gesünderes Leben schafft, wer mit dem Rauchen aufhört. Ein Rauchstopp senkt eindeutig die genannten Gesundheitsrisiken. Informationen über Angebote, die beim Ausstieg helfen können, finden Sie hier (http://www.ms.niedersachsen.de/themen/gesundheit/drogen_sucht/rauchfrei-werden-13913.html). Auf der Seite der BZgA „rauchfrei“ ( http://www.rauchfrei-info.de/) finden Sie qualitätsgesicherte Angebote, die Ihnen beim Rauchstopp helfen.

Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz

Mit dem Ziel Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, gibt es in Niedersachsen das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG) vom 12.07.2007, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.12.2008. Der gesetzliche Nichtraucherschutz umfasst Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sporthallen, Hallenbäder, Hochschulen, Berufsakademien, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Museen, Galerien, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Landes- und Kommunalbehörden sowie Gerichtsgebäude. Ein Rauchverbot gilt grundsätzlich auch in Diskotheken und Gaststätten sowie in offenen gastronomischen Betrieben in Markthallen und Einkaufspassagen - in bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich. Auch Sporthallen - einschließlich Schwimmhallen - sind rauchfrei.

Das Nds. Nichtraucherschutzgesetz ist ein Erfolg für den Gesundheitsschutz in Niedersachsen. Das belegt die breite gesellschaftliche Akzeptanz: Die meisten Menschen befürworten einen wirksamen Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten.

Verstöße gegen das Niedersächsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens können von den kommunalen Ordnungsämtern mit Geldbußen geahndet werden.

Hier finden Sie das Landesgesetz als PDF-Download.

Regelungen in Spielhallen

Seit dem 1. Februar 2022 gilt in Niedersachsen ein Rauchverbot in Spielhallen, welches keine Ausnahmen zulässt. Siehe hierzu auch die Rubrik „Fragen und Antworten“.

Das Rauchverbot ist eine Maßnahme des Gesundheitsschutzes vor Passivrauch sowohl für die Spielenden als auch für die Beschäftigten in Spielhallen. Zudem ist ein Rauchverbot in Spielhallen eine wirksame Maßnahme im Rahmen der Spielsuchtprävention.


leerer Aschenbecher mit einer Blume und einem Fragezeichen Bildrechte: grafolux & eye-server

Foto mit Aschenbecher mit einem Fragezeichen und einer Margerite

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln