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Nachbarschaftliche Treffpunkte (ehem. Mütterzentren)

Nachbarschaftliche Treffpunkte sind familienorientierte, ehrenamtliche Initiativen von Müttern und Vätern, die Selbsthilfepotenziale mobilisieren und Erziehungskompetenz fördern. Sie bieten Müttern und Vätern die Möglichkeit Erfahrungen austauschen, sich gegenseitig zu entlasten oder "einfach mal aufzutanken" und sprechen aber auch Großeltern und Menschen ohne Kinder an. Nachbarschaftliche Treffpunkte sind für alle Menschen geöffnet – gleich welchen Alters, Geschlechts, Nationalität oder Religion. Sie sind entstanden aus den sich seit den 1980er Jahren aufgrund eines Forschungsprojektes zur Situation von Eltern des Deutschen Jugendinstitut in München entwickelnden Mütterzentren.

Jeder nachbarschaftliche Treffpunkt ist anders, manche entwickeln einen eigenen Weg zwischen Selbsthilfearbeit, Laientätigkeit und professioneller Dienstleistung. Sie sind zugleich selbstorganisierter Treffpunkt, der Spontaneität und Flexibilität zulässt, und Anbieter öffentlicher und sozialer Aufgaben. Sie verfolgen aber vor allem:

  • Förderung des Miteinanders von Jung uns Alt auf der Basis von Selbsthilfe, Beratung, Information, Betreuung und Kontaktaufbau
  • Abbau von Isolation
  • Unterstützung der Lebensgestaltung von Familien durch flexible Kinderbetreuungsmodelle und individuelle Lösungen
  • Beratung, Information und Möglichkeiten zur Selbsthilfe, z. B. zu Fragen der Gesundheit und der Kindererziehung

Neben den wohnortnahen und niedrigschwelligen Angeboten ist ein weiterer Schwerpunkt die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben der Besucherinnen und Besucher. Weitere regelmäßige Angebote der Mütterzentren sind neben einer Caféstube Kleinkindbetreuung, Betreuung von Schulkindern mit Hilfestellung bei den Hausaufgaben, pädagogische und gesundheitsorientierte Angeboten sowie interkulturelle Kinder- und Elternarbeit, aber auch bspw. eine Info- und Servicebörse, ein Secondhandshop, altersübergreifende Kinderbetreuung oder ein gemeinsamer Mittagstisch.

Das Land Niedersachsen fördert nachbarschaftliche Treffpunkte nach der Richtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“. Die Förderung beträgt bis zu 6.000 EUR pro Jahr und Einrichtung, neben Personal- sind auch Sachausgaben förderfähig. Aufgrund des ehrenamtlichen Charakters werden bei Personalausgaben nur Aufwandentschädigungen für im Kernbereich der nachbarschaftlichen Treffpunkte tätige Personen gefördert.

Antrags- und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach der niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“ ist das

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie,
Landesjugendamt FB 1,
Teamleitung 2 JH 4,
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover,
Tel.: (0511) 89701-0,
Teammailpostfach: Familienfoerderung-Stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de,
Ansprechpartnerin ist Frau Fiedeldei, Tel.: 0511/89701-337, Fax: 0511/89701-330,
E-Mail: carolin.fiedeldei@ls.niedersachsen.de.


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