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Arbeitsrecht


Unter das Arbeitsrecht fallen die rechtlichen Regelungen, die sich auf die Arbeitsverhältnisse, also die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, beziehen. Dieser Bereich ist in einer Reihe von Gesetzen, z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), geregelt und wird als individuelles Arbeitsrecht bezeichnet.

Die ebenfalls zum Arbeitsrecht gehörenden Rechtsbeziehungen zwischen Partnern von kollektivrechtlichen Regelungen, zu denen das Tarifvertragsrecht , das Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitskampfrecht gehören, werden kollektives Arbeitsrecht genannt.

Auch die Regelungen des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrechts fallen unter das Arbeitsrecht. Hierzu gehören das Arbeitszeitrecht und die Arbeitssicherheit. Sie legen im Verhältnis zwischen dem Staat einerseits sowie Arbeitgebern und Arbeitnehmern andererseits den Umfang zulässiger Vereinbarungen und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien im Allgemeininteresse oder zu ihrem persönlichen Schutz fest. Ihre Einhaltung wird durch Behörden überwacht.

Bei dem Arbeitsrecht handelt es sich im Wesentlichen um Bundesrecht.

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