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Arbeitsgerichtsbarkeit

Statistische Erhebungen haben ergeben, dass im Durchschnitt jede zweite Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer einmal im Leben einen Prozess vor dem Arbeitsgericht führt.

Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden vor allem

  • über Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf das Arbeitverhältnis
  • über Rechtstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien
  • in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Auf Länderebene gibt es Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte. In Niedersachsen bestehen als I. Instanz 15 Arbeitsgerichte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als II. Instanz hat seinen Sitz in Hannover. Die III. Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

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