„Umsetzungsstand des Bremer Modells“
Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Eilers und Christian Dürr (FDP) geantwortet.
Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Eilers und Christian Dürr (FDP) hatten gefragt:
Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, haben oft wochenlange Reisen hinter sich gebracht. Wenn Flüchtlinge bei uns ankommen, brauchen sie zunächst eine ärztliche Untersuchung. Durch die langen Strapazen leiden einige auch gesundheitlich. Die medizinische und psychologische Betreuung muss sichergestellt werden.
Der Landtag hat hierzu beschlossen, dass die Landesregierung die Umsetzung des sogenannten Bremer Modells prüfen solle (Drucksache 17/1619).
1. Wie weit ist die Landesregierung mit der Prüfung bzw. Umsetzung der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte analog dem Bremer Modell (Beschluss des Antrages mit der Drucksache 17/1619)?
2. Wie will die Landesregierung die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge gerade in den Wintermonaten gewährleisten, solange das o. g. Modell noch nicht im Einsatz ist?
3. Mit welchen Akteuren hat die Landesregierung hierbei welche Vereinbarungen bereits getroffen?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Zu 1.:
Die Landesregierung wünscht schnellstmöglich einen einfachen und unbürokratischen Zugang registrierter Flüchtlinge zur Gesundheitsversorgung. Hierzu gehört die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) entsprechend dem sog. Bremer Modell. Die Flüchtlingehätten darüber direkten Zugang zu ärztlicher Versorgung.
Gegenwärtig existiert der Entwurf einer Rahmenvereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen mit dem Land. Danach würden die Krankenkassen die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern gegen Kostenerstattung übernehmen. Die Flüchtlinge würden damit also nicht Krankenkassenmitglieder, Mittel der Versicherten würden nicht hierfür eingesetzt.
Der Behandlungsumfang ist auf eine notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz gerichtet.
Die Beteiligten befinden sich in ständigem intensivem Kontakt. Ziel ist es, so schnell wie möglich eine Einigung hinsichtlich des Inhalts der Rahmenvereinbarung herbeizuführen. Sobald die Vereinbarung geschlossen ist, erhalten die Kommunen in Niedersachsen – sie sind für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber primär zuständig - in einem zweiten Schritt Gelegenheit zum Beitritt. Sobald eine Kommune beigetreten ist, kann die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und damit der Einsatz der eGK starten.
Zu 2.:
Die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehörden Niedersachsen (LAB NI) sowie in den Notunterkünften ist unabhängig von der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte sichergestellt.
Im Rahmen der Erstuntersuchung nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) i.V.m. § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz werden Flüchtlinge, die in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind, ärztlich auf übertragbare Krankheiten untersucht. Diese Untersuchung schließt eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane ein.
Für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge während ihres Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen stehen rund um die Uhr besetzte Sanitätsstationen für die Akut- und Erstversorgung zur Verfügung. Zudem halten Ärzte werktags stundenweise Sprechstunden vor Ort ab.
In den Notunterkünften wird die Akut- und Erstversorgung über die Hilfsorganisationen als Betreiber sichergestellt.
Soweit erforderlich, werden die Flüchtlinge darüber hinaus weiteren örtlichen Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern vorgestellt.
Zu 3.:
Die Erstuntersuchungen werden von verschiedenen Krankenhäusern vor Ort und dem Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig durchgeführt.
Die Sanitätsstationen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der LAB NI werden durch den Malteser Hilfsdienst (Standort GDL Friedland) und der Johanniter Unfallhilfe (Standorte Braunschweig und Bramsche) betrieben.
Die Notunterkünfte werden durch die Hilfsorganisationen (ASB, Malteser Hilfswerk, Johanniter Unfallhilfe, DRK und der DLRG) betrieben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.10.2015
Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt