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Sozialministerin Cornelia Rundt hat auf eine Dringliche Anfrage zur Aufwertung der Pflegeberufe geantwortet

Aufwertung der Pflegeberufe – was kann die „Fachkommission Pflege“ dazu beitragen?“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU geantwortet.

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Zunächst möchte ich voranschicken, dass ich für die Anfrage sehr dankbar bin. Sie gibt mir die Gelegenheit, deutlich zu machen, wie die Landesregierung im Themenfeld Pflege agiert (und worin der Unterschied zum Agieren bzw. Nicht-Agieren der Vorgängerregierung besteht).

Bereits aus ihrer Darstellung der Zielsetzungen der Fachkommission „Pflege“ und der Reduzierung dieser Zielsetzungen auf die Pflegesätze in den stationären Einrichtungen wird mir Eines deutlich. Dieses Verständnis greift viel zu kurz. Die Fachkommission hat einen sehr viel umfassenderen Auftrag. Dies unterscheidet sie grundlegend von den bisherigen Ansätzen der Beratungen, die im Landespflegeausschuss nach dem SGB XI stattgefunden haben. Die Fachkommission ist notwendig, weil wir in der Pflege vor Herausforderungen stehen, denen wir nur mit einem Blick auf die Gesamtzusammenhänge begegnen können. Es geht eben nicht nur um die Altenpflege im Sinne der Pflegeversicherung, sondern weit darüber hinaus insbesondere auch um Fragen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V, zum Beispiel bei der Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder die Situation der häuslichen Pflege und Krankenpflege in den vielen ländlich geprägten Regionen unseres Flächenlandes.

Auch das Ziel einer Aufwertung der Pflegeberufe betrifft nicht allein die Altenpflege, sondern auch die Krankenpflege und kann ebenfalls nicht auf Fragestellungen zur Höhe der Pflegesätze in den stationären Altenpflegeeinrichtungen reduziert werden.

Bei Übernahme der Regierungsverantwortung haben wir feststellen müssen, dass in den Gremien der Pflegeselbstverwaltung Stillstand herrschte. Die Positionen der Einrichtungsträger einerseits und der Kostenträger andererseits waren festgefahren und standen sich unvereinbar gegenüber. Zum Nachteil der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegedienste.

Ich möchte Ihnen ein konkretes Beispiel dafür nennen. Mit dem Pflege – Neuausrichtungsgesetz wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 ein Wahlrecht für Pflegebedürftige eingeführt. Wer zu Hause von einem Pflegedienst versorgt wurde, konnte bisher lediglich so genannte Leistungskomplexe beziehen. Zum Beispiel den Leistungskomplex „kleine Pflege“ als Unterstützung beim Tagesbeginn. Wie lange der Pflegedienst für diesen Leistungskomplex braucht, ist jedoch nicht festgelegt. Das ist genau der Grund dafür, dass Pflegebedürftige häufig über eine Pflege im Minutentakt klagen.

Das neue Wahlrecht sieht vor, dass Pflegebedürftige alternativ auch den Anspruch auf Zeitkontingente geltend machen können. Zum Beispiel morgens eine Stunde Pflege und Betreuung. Voraussetzung hierfür war jedoch, dass es darüber zwischen den ambulanten Diensten und den Pflegekassen eine Vergütungsvereinbarung gibt. Und obwohl bereits seit Herbst 2012 feststand, dass solche Vereinbarungen abgeschlossen werden müssen, tat sich nichts. Verhandlungen über die Preisfindung wurden einfach als gescheitert erklärt. Das Wahlrecht stand nur auf dem Papier. Die Pflegebedürftigen konnten es in der Praxis nicht ausüben.

Dies war nicht hinnehmbar. Wir haben also gehandelt! Ich habe daher darauf bestanden, dass die Vereinbarungspartner einen weiteren Einigungsversuch unternehmen, den das Land moderierte. Am Ende gelang eine Einigung mit Wirkung ab dem 1. September 2013. Niedersachsen war bundesweit das erste Flächenland, in dem Pflegebedürftige ihr Wahlrecht ausüben können. Darüber hinaus wurden für die Zeitkontingente Entgeltsätze vereinbart, die eine tarifgerechte Bezahlung der Beschäftigten in den ambulanten Diensten ermöglichen.

Anhand zwei weiterer Beispiele möchte ich die Verhandlungspraxis in Niedersachsen beleuchten.

Die Vergütungssätze für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V – also in der Kostenträgerschaft der Krankenkassen – wurden mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2013 um weit überdurchschnittliche 6,25 Prozent angehoben. Dieser Abschluss gilt bis zum 31. Dezember 2014. Mit dieser Vereinbarung war verbunden, dass die Verbände der Einrichtungsträger die noch für die Jahre 2009 bis 2012 anhängigen Klagen gegen die Vergütungsfestsetzungen durch die Schiedsstelle zurück nehmen.

Die Pflegesatzentwicklung im stationären Bereich wird von der AOK in Niedersachsen statistisch erfasst und aufbereitet. Für das Jahr 2013 wird das Ergebnis nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt aussehen. Die Zahl der Einrichtungsträger, die zu Pflegesatzverhandlungen aufgefordert haben, wird einen Höchststand im Vergleich zu den Vorjahren aufweisen und bei ca. 65 bis 70 Prozent liegen. Exakte Zahlen zur durchschnittlichen Höhe der Steigerungsraten liegen mir zwar noch nicht vor. Dem Vernehmen nach dürfte diese Zahl jedoch bei ca. 3 Prozent liegen. Auch dies ist ein hoher Wert, wenn man ihn mit den Vorjahreswerten vergleicht.

Wir haben in diesen Fällen unser Ziel erreicht, festgefahrene Verhandlungen, teils Rechtsstreitigkeiten allen förmlichen Unzuständigkeiten zum Trotz moderierend voran zu bringen. Lösungen dieser Teilprobleme sind gut, aber es muss mehr grundsätzliche Lösungen geben. In der Fachkommission Pflege geht es darum:

Erstens - neue Ansätze für die Probleme in der Pflege zu finden. Ich möchte, dass die aus den bestehenden Gremien bekannten und häufig konträren Positionen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure aufgebrochen werden. Die bestehenden Gremien sind außerdem in ihrer Bestimmung bzw. Kompetenz vielfach nur auf einzelne Themenfelder fokussiert und können oder wollen keine Gesamtbetrachtung vornehmen. So geht es beispielsweise in den Vergütungs- und Pflegesatzkommissionen zum SGB V für die häusliche Krankenpflege und SGB XI für die stationäre und häusliche Altenpflege im Schwerpunkt um rein finanzielle Fragestellungen. Weniger im Fokus steht der gemeinsame Blick auf die Folgen von Entscheidungen, die dort getroffen werden. Konflikte und Nichteinigungen stehen leider viel zu häufig auf der Tagesordnung.

Deswegen brauchen wir die Fachkommission, die nicht nur den Handlungsbedarf des oft holprigen Tagesgeschäfts aufzeigt, sondern darüber hinaus eine strategische Gesamtsicht auf die Pflege und die Herausforderungen nimmt, vor denen wir alle gemeinsam stehen. Wenn die Kommission Handlungsbedarf auch im Entgeltbereich feststellt, wird sie diesen an die Verhandlungsgremien kommunizieren. Dort sind dann die entsprechenden Verhandlungen zu führen, um diesen Handlungsbedarf in rechtsverbindliche Vereinbarungen umzusetzen.

Es geht darum,

Zweitens - das Know-how und die Ideen von Fachleuten aus der pflegerischen Praxis in die Beratungen einzubringen. Deshalb sind fünf solche Expertinnen und Experten Mitglieder der Fachkommission. Sie gehören bewusst nicht den Verbänden und Institutionen der Pflegeselbstverwaltung an.

Es geht darum,

Drittens - Empfehlungen für die Pflegepolitik im Land zu entwickeln. Die Fachkommission ist kein Beschlussgremium, sondern ein Beratungsgremium für die Landesregierung. Die Umsetzung der Empfehlungen soll natürlich weiterhin dort geschehen, wo dies jeweils rechtlich vorgesehen ist.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:


Zu Frage 1:

Nach ihrer konstituierenden Sitzung am 23. Mai 2013 hat die „Fachkommission Pflege“ bisher insgesamt drei Mal getagt, zuletzt am 03. März 2014. In diesen ersten Sitzungen waren zunächst Fragen zum Verfahren, zur Geschäftsordnung sowie zur künftigen Arbeitsweise der Kommission zu klären sowie eine Themenanalyse vorzunehmen. Ich möchte es hier klar sagen. Seitens der Mitglieder der Fachkommission gab es bisher durchaus unterschiedliche Vorstellungen über die Arbeitsweise und die Zielsetzungen der Kommission. In der letzten Sitzung im März ist es jedoch gelungen, dieses im Konsens zu erörtern und einvernehmlich festzulegen.

Die Landesregierung sieht als zentrales Thema der Fachkommission Pflege im Jahre 2014 die Sicherung und Stärkung der ambulanten pflegerische Versorgung im ländlichen Raum. Die Rahmenbedingungen für die ambulante Altenpflege und Krankenpflege in den ländlichen Räumen werden wir uns sehr genau ansehen müssen. Es sind von Landkreis zu Landkreis erhebliche Unterschiede bei der häuslichen Versorgung festzustellen. In einigen Regionen ist die ambulante Versorgungsquote sehr hoch. In anderen Regionen wiederum ist sie vergleichsweise niedrig mit der Folge, dass dort viele Pflegebedürftige in stationären Pflegeheimen leben müssen, obwohl sie lieber zu Hause versorgt würden. Wir werden analysieren, woran das liegt und welche Maßnahmen erforderlich sind, um überdurchschnittliche Heimquoten zu reduzieren. Denn dies wollen die pflegebedürftigen Menschen nicht und es kann auch nicht im Interesse der Kostenträger liegen, die deutlich teurere stationäre Unterbringung zu bezahlen, wo sie nun nicht nötig wäre.

Außerdem müssen wir verhindern, dass es zu Versorgungslücken auf dem Lande kommt. Für viele ambulante Dienste ist es mit den geltenden undifferenzierten Vergütungen wirtschaftlich kaum noch darstellbar, weite Wegstrecken zwischen den Pflegeeinsätzen zurücklegen zu müssen. Ein weiterer Punkt wird sein, zu analysieren, ob und welche ländlichen Regionen besonders stark vom Fachkraftmangel in der Pflege betroffen sind, da sich ein solcher Mangel dort stärker auswirkt als in Ballungsräumen. Aus meiner Sicht besteht also dringender Handlungsbedarf, um einen Pflegemangel auf dem Lande zu verhindern.

Die nächste Sitzung der Fachkommission wird am 19. Juni stattfinden. Es ist vereinbart worden, dass die Mitglieder der Fachkommission uns über das Thema der Pflege im ländlichen Raum hinaus weitere konkrete Problemstellungen und Schwerpunkte im Bereich der Pflege benennen. Jedes Mitglied kann bis zu 10 Punkte in der aus seiner Sicht bestehenden Priorität benennen. Diese Abfrage läuft derzeit noch. Das Ergebnis wird kurzfristig von uns an alle Mitglieder der Fachkommission zurück gespiegelt. Im Juni werden wir uns dann über das weitere Vorgehen in den einzelnen Themenfeldern verständigen.

Zu Frage 2:

Nach wie vor liegen die Pflegesätze in den niedersächsischen stationären Einrichtungen im Vergleich der westdeutschen Flächenländer am untersten Ende. Neu ist, dass in den Pflegesatzverhandlungen die Anerkennung der Gehälter tarifgebundener stationärer Einrichtungen kein nennenswertes Konfliktfeld mehr ist.

Die Landesregierung sieht nach wie vor die Notwendigkeit, dass die finanziellen Rahmenbedingungen in der stationären – und mehr noch in der ambulanten Pflege und in der Krankenpflege – dringend verbessert und an das westdeutsche Niveau angepasst werden müssen. Nicht zuletzt, um den Pflegeberuf in Niedersachsen auch materiell attraktiver zu machen. Das Thema bleibt auf der Tagesordnung. Generell. Auf allen Ebenen.

Zu Frage 3:

Die Landesregierung hat die Fachkommission als Gremium zur Feststellung von Handlungsbedarf und als Beratungsgremium errichtet. Die Kompetenzen anderer bereits bestehender Gremien werden dadurch nicht berührt. Empfehlungen der Fachkommission zu Vergütungsfragen beispielsweise sind in den gesetzlich dafür vorgesehenen Gremien zu beraten, Vereinbarungen abzuschließen und gegebenenfalls umzusetzen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.03.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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