Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.12.2025, TOP 22
„Haushaltsberatungen 2026 - Haushaltsschwerpunkt: Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung“
– Es gilt das gesprochene Wort –
„Wissen Sie, warum ich ganz besonders gerne Sozialminister unseres schönen Bundeslandes bin? Weil es bei der Sozialpolitik immer und ausdrücklich um die Menschen in Niedersachsen geht. Es geht um Teilhabe für alle Menschen, für ein gerechtes und soziales Miteinander in unserer Gesellschaft. Und ich freue mich, dass es trotz der angespannten finanziellen Lage wieder gelungen ist, den Sozial-Etat so auszustatten, dass wir auch in 2026 eine gute Sozialpolitik gestalten können.
Erneut haben wir für den Bereich Soziales ein Rekord-Ausgabevolumen, in 2026 liegt es bei über 8,5 Milliarden Euro. Mit diesen Mitteln können wir einige wichtige Vorhaben und Maßnahmen umsetzen.
Wie schon in den letzten Jahren ist die Krankenhausinvestitionsförderung eines der Vorhaben von ganz besonderer finanzieller Bedeutung. Zum einen werden wir aus dem Bundestransformationsfonds jährlich etwa 444 Mio. Euro erhalten. Für die erforderliche Ko-Finanzierung sind 2026 eine Zuführung in Höhe von 585 Mio. Euro in das bestehende Krankenhaussondervermögen eingeplant. Damit können wir bis zum Ende des Jahrzehnts die Landes-Kofinanzierung sicherstellen und viele wichtige Transformationsmaßnahmen angehen.
Übrigens ohne die sonst bei Krankenhausinvestitionsmaßnahmen übliche finanzielle Beteiligung von 40 % der kommunalen Familie – darauf sind wir stolz.
Zusammen mit dem grundständigen Investitionsprogramm von 305 Mio. Euro
mit den Mitteln aus dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) werden wir damit im kommenden Jahr ein Fördervolumen von mehr als 832 Mio. Euro für eine moderne und zukunftsfeste Krankenhauslandschaft zur Verfügung haben. Das ist eine nie dagewesene Rekord-Summe und wird ganz entscheidend dazu beitragen, wichtige Krankenhausstrukturmaßnahmen angehen zu können. Wir sorgen damit für die nächsten Jahrzehnte für stabile Gesundheitsstrukturen!
Ich bedanke mich ausdrücklich bei Allen die dazu beigetragen haben Niedersachen ganz weit im Vergleich der Länder nach vorne zu bringen.
Die Finanzierung der Landesanteile für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz und der Sozialhilfe inklusive der Hilfe zur Pflege ist mit rund 3,4 Milliarden Euro der größte Posten im Sozialhaushalt. Bundesweit müssen Länder und Kommunen die steigenden Kosten in diesem Bereich finanzieren – und dies bei immer schwierigeren Haushaltslagen. Zudem müssen aufgrund der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zusätzliche Verwaltungsleistungen erbracht werden.
Vor allem die individuelle Bedarfsermittlung und die Durchführung der Gesamt- und Teilhabeplanverfahren erfordern entsprechende personelle Ressourcen. Dies betrifft die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover als die vom Land zur Aufgabenwahrnehmung herangezogenen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe.
Wir haben intensive Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt und uns darauf geeinigt, die seit 2020 geregelte Erstattungsleistung anzupassen. Ab 2026 wird diese um rund 11 Millionen Euro auf knapp 47 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus soll dieser Betrag jährlich an die Tarifentwicklung angepasst werden. Auch dies trägt im Ergebnis zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei.
Von ganz besonderer Bedeutung wird im nächsten Jahr der Kinderschutz sein. Umso mehr freue ich mich, dass die Regierungsfraktionen das Thema für ihre Aktuelle Stunde gewählt haben. Wir werden das bereits angekündigte Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen und damit dafür sorgen, dass wir einen effektiven und gesetzlich verankerten Kinderschutz in Niedersachsen bekommen. Finanziell untermauert wird das Kinderschutzgesetz mit einem Betrag in Höhe von fast 5,4 Mio. Euro, das sind 1,375 Mio. Euro mehr als noch in diesem Jahr.
Bereits auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wurde der Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das Gewalthilfegesetz des Bundes ist seit dem 28. Februar 2025 in Kraft, ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem effektiven Gewaltschutz, wie ich meine. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder besteht zwar erst ab 2032, aber – und das ist auch sinnvoll: Schon ab 2027 müssen die Länder den Zugang zu den verschiedenen Hilfeangeboten sicherstellen. In Niedersachsen sind wir diesbezüglich bereits gut aufgestellt:
Frauen, die Schutz und Beratung suchen, bieten wir mit aktuell 47 Frauenhäusern, 49 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen ein flächendeckendes Netz an Frauenunterstützungseinrichtungen. Diese werden wir in 2026 mit einem Betrag in Höhe von 11,115 Mio. Euro finanziell fördern, das sind 840.000 Euro mehr als noch in diesem Jahr.
In diesem Jahr hatten wir unter meinem Vorsitz die Integrationsministerkonferenz in Niedersachsen zu Gast. Eine zentrale Botschaft unseres einstimmig verabschiedeten Leitantrags war: Deutschland ist ein Einwanderungsland, und wir brauchen Zuwanderung.
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sichern schon jetzt die Versorgung z. B. in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Logistik und Bauen. Dabei gelingt Integration vor allem über Arbeit und Ausbildung. Dafür müssen zum einen gute und dauerhafte Beratungs- und Unterstützungsstrukturen vorhanden sein.
Wir fördern daher auch in 2026 insbesondere den Betrieb der Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe, die Migrationsberatung, die Sprachmittlung für Zugewanderte, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie die Teilhabe zugewanderter Menschen.
Für diese und weitere Integrationsmaßnahmen stehen in 2026 Haushaltsmittel im Volumen rund 16,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zu einer erfolgreichen Integration gehört aber auch, dass wir den geflüchteten Menschen, die bleiben dürfen, schnellstmöglich eine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglichen.
Gleichzeitig wollen wir auch Erwerbsmigration und die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland erleichtern. Unsere Unterstützungsangebote zur Arbeitsmarktintegration von Zuwanderinnen und Zuwanderern werden wir daher im kommenden Jahr weiter fördern.
Dazu gehören die Welcome Center als regionale Anlauf-, Erstberatungs- und Informationsstellen, die Unternehmen und Fachkräfte zu allen Fragen der internationalen Fachkräftegewinnung und Arbeitsmarktintegration informieren. Und auch die Weiterführung und der regionale Ausbau von Start Guides Projekten ist in 2026 vorgesehen.
Um den Fachkräftemangel in den Griff bekommen sind umfassende Maßnahmen der Arbeitsförderung unerlässlich. Wie zum Beispiel das so genannte Meisterbafög. Der Landesanteil dieser Maßnahme beträgt 22 Prozent, das sind rund 27,2 Mio. Euro in 2026.
Insgesamt konnte der Ansatz im Bereich „Arbeit und Qualifizierung, Verbesserung der Qualität der Arbeits- sowie Modellprojekte der Arbeitsmarktpolitik“ um 500.000 Euro auf nunmehr fast 8 Mio. Euro erhöht werden. Damit kann zum einen die Förderung der Regionalen Fachkräftebündnisse sichergestellt und die Fachkräfteinitiative Niedersachsen weiterhin regional verankert werden. Und wir können neue Schwerpunkte und Modellprojekte auf den Weg bringen sowie Akzente im Bereich Weiterbildung von Beschäftigen setzen. Vor diesem Hintergrund sind wir den Regierungsfraktionen dankbar für die entsprechende Unterstützung über die politische Liste.
Wir haben intensiv über den Sozialhaushalt 2026 beraten. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen:
Über 8,5 Milliarden Euro
- für gute soziale Politik,
- für ein verlässliches soziales Niedersachsen und
- für alle Menschen, die bei uns leben.
Vielen Dank.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.12.2025
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Pressestelle

