Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 27.02.2014 im Niedersächsischen Landtag
„Generationenvertrag einhalten - keine Rentenexperimente zulasten künftiger Generationen!“
- Es gilt das gesprochene Wort -
„Das Bundeskabinett hat am 29.01.2014 den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) verabschiedet. Dieser setzt Teile der im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ von CDU, CSU und SPD unter dem Gliederungspunkt „Soziale Sicherheit“ und der Überschrift „Für soziale Sicherheit im Alter“ (S. 71 ff.) getroffenen Vereinbarungen um.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen
• zur abschlagsfreien Rente mit 63,
• zur Mütterrente,
• zur demografiefesten Ausgestaltung des Rehabudgets
• und zur besseren Absicherung erwerbsgeminderter Personen.
Ihr Hinweis im Antrag auf eine Lebensleistungsrente ist falsch. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält entgegen Ihrer Annahme diese Begrifflichkeit nicht. Lassen Sie mich Ihnen die Regelungen zur vorgesehenen abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren und zur Mütterrente kurz erläutern:
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Regelungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) vor. Wer 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt hat, soll ab dem 1. Juli 2014 bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahrs abschlagsfrei in Rente gehen können.
In diesem Zusammenhang muss ich allerdings kritisch anmerken, dass diese Regelung – entgegen der Aussagen im Gesetzentwurf - nicht geschlechtsneutral gestaltet ist.
Bei der „abschlagsfreien Rente mit 63“ wird die typische männliche Lebens- und Erwerbsbiografie gegenüber dem weiblichen Lebensentwurf der betroffenen Jahrgänge zusätzlich aufgewertet.
Frauen können – aufgrund erziehungs- und teilzeitbedingter Unterbrechungen in ihrer Erwerbsbiografie – deutlich seltener die erforderlichen 45 Beitragsjahre nachweisen. Damit wird das bereits bestehende geschlechterpolitische Ungleichgewicht in der Rentenversicherung verstärkt. Dies ist aus frauenpolitischer Sicht zu kritisieren.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. Juli 2014 eine Aufstockung der Rente für alle Mütter oder Väter, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben, in Höhe eines Entgeltpunkts vor. Diese Erhöhung um – nach heutigen Werten – etwa 28 Euro brutto im Westen und knapp 26 Euro brutto im Osten soll sowohl für Zugangsrentner als auch für den Rentenbestand gelten. Hierdurch wird eine seit Langem bestehende Gerechtigkeitslücke im Rentenrecht zumindest teilweise geschlossen.
Gleich zu Beginn des Jahres hat die Bundesregierung im Bereich Arbeit und Soziales mit dem ersten Gesetzesvorhaben deutlich gemacht, worum es ihr in den nächsten vier Jahren geht: Deutschland gerechter zu machen. Im Rentenpaket ist diese Grundbotschaft beispielhaft angelegt.
Ich ärgere mich ehrlich gesagt ein wenig über die gelegentlich getroffene Wortwahl: Da wird von verprassten Geldern oder gar vom schamlosen Plündern der Rentenkasse oder Geschenken gesprochen. Ich finde das unangemessen und weiß, dass viele in diesem Haus das genauso bewerten.
Sehr langjährig Versicherte, die bereits vor der Regelaltersgrenze 45 Versicherungsjahre aufweisen können, sind oft gesundheitlich angeschlagen. Sie haben auch in finanzieller Hinsicht das ihre für die Solidargemeinschaft der Rentenversicherten geleistet.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist sowohl auf künftige Beitragszahler als auch auf eine fortwährende Entrichtung von monetären Beiträgen angewiesen. Mütter älterer Jahrgänge beziehen bisher oft die niedrigsten Renten, insbesondere wenn sie mehrere Kinder großgezogen haben. Ihre Lebensleistung besser anzuerkennen, ist ein Ausdruck der Generationengerechtigkeit.
Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.
Den von Ihnen behaupteten Bruch dieses elementaren Bestandteils unserer gesetzlichen Rentenversicherung kann ich wahrlich nicht nachvollziehen.
Es sollen diejenigen Personen eine Anerkennung erhalten, die durch jahrzehntelange harte Arbeit und durch die Erziehung von Kindern, die unter wesentlich ungünstigeren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgte, als dies heute der Fall ist, einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland geleistet haben.
Ich finde, das ist fair und solidarisch. Ich finde, das haben diese Menschen verdient.
Natürlich gibt es das nicht umsonst. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 20.02.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet. Dieser sieht vor, den Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung unverändert bei 18,9 % zu belassen und nicht auf die rechnerisch möglichen 18,3 % abzusenken.
Es ist kein Geheimnis, dass die SPD die sogenannten versicherungsfremden Leistungen auch lieber sofort ganz über Steuern finanziert hätte. Aber im Koalitionsvertrag wurde ein Kompromiss geschlossen.
Auch deshalb, weil wir in der Rentenkasse zurzeit noch Spielräume dafür haben.
Trotz dieser Spielräume plant der Bund sich ab dem Jahr 2019 mit zusätzlichen Steuergeldern an der Finanzierung dieses Kompromisses zu beteiligen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch dies in Ihrem Entschließungsantrag erwähnt hätten.
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich noch eine Tatsache erwähnen:
Trotz des für die Rentenversicherung vergleichsweise kostspieligen Gesetzentwurfs werden nach den Berechnungen des BMAS die in § 154 (3) SGB VI festgeschriebene Beitragssatzobergrenze und das Mindestrentenniveau nicht über- bzw. unterschritten. Ich gehe davon aus - meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP-Fraktion -, dass Ihnen diese Regelung bekannt ist.
Ich halte den Gesetzentwurf für angemessen, ohne die kommenden Generationen in ungerechtfertigter Art und Weise zu überfordern.
Angesichts des seit Jahren sinkenden Rentenniveaus, der demografischen Herausforderungen und der Gefahren künftiger Altersarmut muss die derzeit stabile wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Entwicklung dazu genutzt werden, die Weichen für eine langfristig sichere und armutsfeste Rente zu stellen.“
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

