Niedersachsen setzt Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen fort / Philippi: „Ehrenamtliches Engagement darf nicht vom Geldbeutel abhängen“
Ein Erfolgsmodell geht in die Verlängerung: Um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, hat das Land den sogenannten Assistenzleistungsfonds ab 01.01.2026 für die nächsten sechs Jahre verlängert und gleichzeitig neu aufgestellt. So wurde u.a. der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, wodurch nunmehr auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten können. Ziel ist es, dass mehr Menschen mit Behinderungen in Vereinen, Parteien und Gremien Verantwortung übernehmen und durch ihr Engagement ihre persönliche Perspektive in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen.
„Ehrenamtliches Engagement ist ein Mehrwert für die ganze Gesellschaft und darf insbesondere für Menschen mit Behinderungen nicht vom Geldbeutel abhängen“, erklärt Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi. „Aus diesem Grund unterstützen wir sie mit dem Assistenzleistungsfonds. Durch die Erweiterung der Anspruchsberechtigten erfährt der Fonds eine deutliche Aufwertung und jede und jeder, die oder der das möchte, kann sich auch zukünftig bürgerschaftlich engagieren. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Hintergrund:
Der Assistenzleistungsfonds ist eine seit 2019 existierende freiwillige Unterstützungsleistung des Landes, durch den Menschen mit Behinderungen die Übernahme eines Ehrenamts in leitender Funktion oder in Gremien und damit eine aktive Mitwirkung an der Zivilgesellschaft ermöglicht wird.
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen B, Bl oder H können eine pauschale jährliche Geldleistung in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind) bzw. Menschen, bei denen allein wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegt, können, soweit sie auf die Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen oder den Einsatz von Übertragungsanlagen angewiesen sind, Leistungen i.H.v. bis zu 2.000 Euro jährlich erhalten.
Für das Haushaltsjahr 2026 stellt das Land hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2025

