Ministerin Cornelia Rundt fordert mindestens Verdopplung der Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau
„Der Bund muss seine Zahlungen an die Länder zur Schaffung von Sozialwohnungen deutlich ausweiten, die Kompensationsmittel müssen in Anbetracht der aktuellen Herausforderung zur Unterbringung von Flüchtlingen mindestens verdoppelt werden“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt. Die Ministerin begrüßt die Ankündigung von Bundesbauministerin Barbara Hendricks, die eine entsprechende Verdopplung der an die Länder zu zahlenden Kompensationsmittel in Höhe von derzeit 518 Millionen Euro jährlich (rund 40 Millionen Euro für Niedersachsen) in Aussicht gestellt hatte.
„Wir wollen in jedem Fall vermeiden, dass auf Sozialwohnungen angewiesene Bürgerinnen und Bürger in eine Konkurrenzsituation mit Flüchtlingen geraten, die ebenfalls sich bezahlbaren Wohnraum suchen müssen“, erklärt Rundt: „Schon jetzt gibt es Wohnquartiere, in denen für viele Menschen kaum erschwinglicher Wohnraum mehr zu bekommen ist – die Lage am Wohnungsmarkts darf sich nicht verschärfen.“ Der Bund müsse hier nun entschieden gegensteuern.
Niedersachsens Landesregierung selbst ist bereits mit der Ausarbeitung eines 400-Millionen-Euro-Programms für den niedersächsischen Wohnungsbau tätig geworden: „Das Land stockt noch dieses Jahr die Wohnraumförderung um das Zehnfache auf, um bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen sowie für Flüchtlingsfamilien zu schaffen“, sagte dazu bereits Ministerin Cornelia Rundt: „Wir sind uns einig, dass angesichts der bekannten Bedarfe am Wohnungsmarkt in Ballungsräumen sowie angesichts des Eintreffens so vieler Flüchtlinge mehr Wohnraum geschaffen werden muss. Unser Ziel ist es, neben bezahlbaren Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen speziell auch altersgerechten und barrierefreien Wohnraum sowie Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen." Die 400 Millionen Euro werden Wohnungsbauunternehmen von der NBank zinsfrei zur Verfügung gestellt. Die gesetzlichen Möglichkeiten des neuen Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes werden somit genutzt.
Hendricks kündigte außerdem vergangene Woche an, die Länder und Kommunen bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften zusätzlich zu unterstützen, indem die Verfahren zum Bau neuer Unterkünfte zur vorübergehenden Unterbringung weiter vereinfacht werden. Genau das hatte Niedersachsen mit seiner Bundesratsinitiative gefordert. Ein Runderlass aus Cornelia Rundts Ministerium weist die Kommunen zudem auf Ausnahmeregelungen zur schnellen Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge hin: Wenn energetische Anforderungen bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge dazu führen, dass erforderliche bauliche Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, so kann von einer „unbilligen Härte“ gem. § 9 EEWärmeG sowie gem. § 25 EnEV ausgegangen werden. Somit ist es möglich, zur schnellen Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge von den Vorgaben abzuweichen.