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Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 03.05.2023, TOP 10

– Es gilt das gesprochene Wort –


„Als Arbeitsminister freue ich mich, dass wir als Niedersächsischer Landtag heute die Paketzustellbranche in den Fokus nehmen. Sicher haben alle die verschiedenen Lieferwagen und die Menschen vor Augen, die tagtäglich Pakete ausliefern.

Nicht zuletzt aufgrund der Corona Pandemie ist der Paketmarkt seit 2019 nochmals stark gewachsen. Bis Ende 2021 wuchs die Menge der beförderten Pakete um über 47 Prozent auf mehr als 4 Milliarden Stück. Der Umsatz stieg dabei um fast 54 Prozent auf nahezu
9 Milliarden Euro.

Wir haben in der Paketzustellbranche einen zweigeteilten Arbeitsmarkt: Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits und andererseits Paketdienste, die einen Großteil ihrer Aufträge an Subunternehmen abgeben.

Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz aus dem Jahr 2019 ist die Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt worden. Das Gesetz konnte aber nicht verhindern, dass immer mehr Kernaufgaben der Paketbranche, nämlich Transport und Zustellung an der Haustür, an Subunternehmen und Soloselbständige ausgelagert wurden.

Die entstandenen Nachunternehmerketten erschweren die Kontrolle und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzvorschriften.

Auch in Niedersachsen haben wir Erfahrungen mit der Auslagerung von Kerntätigkeiten per Werkvertrag an Subunternehmen und Soloselbständige.

Die in der Debatte schon erwähnten Entwicklungen in der Fleischindustrie der vergangenen Jahrzehnte sind ein mahnendes Beispiel, dass wir Missständen bei Zeiten wirkungsvoll entgegentreten müssen. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz sind seit Anfang 2021 Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie verboten. Seitdem ist in dieser Branche erstmals weitgehend Ruhe eingekehrt, was Berichte über schlimmste Missstände im Umgang mit hart arbeitenden Menschen angeht.

Bei den Paketboten haben wir ausreichend Berichte und Hinweise, die ebenfalls eine eindeutige Fehlentwicklung erkennen lassen. Daher ist die von der Gewerkschaft ver.di angestoßene Initiative richtig, mit einem überarbeiteten Paketbotenschutzgesetz den Einsatz von Fremdpersonal zum Transport und in der Auslieferung der Pakete zu verbieten.

Zudem ist es dringend an der Zeit, im Arbeitsschutz klar zu definieren, was einer einzelnen Person im Transport und in der Zustellung von Paketen körperlich zugemutet werden kann. Eine Gewichtsbegrenzung von 20 kg hilft der Branche zu einheitlichen und leistbaren Arbeitsbedingungen zu kommen.

Die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen ist zudem ein zentrales Thema in den vorgestellten Eckpunkten zur Novellierung des Postgesetzes (PostG). Damit sollen künftig auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen Kriterien Guter Arbeit eine Rolle spielen.

Niedersachsen ist Logistikland und Land der Guten Arbeit. Ich begrüße daher den Entschließungsantrag für ein wirkungsvolles Paketboten-Schutzgesetz. Ich werde mich als niedersächsischer Arbeitsminister im Bundesrat einsetzen:

- für gute Arbeitsbedingungen,

- mehr Arbeitssicherheit und

- fairen Wettbewerb, der nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.

Schon das erste Paketboten-Schutzgesetz von 2019 war eine gute Idee aus Niedersachsen.

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn der Niedersächsische Landtag mit einer breiten Mehrheit den vorliegenden Antrag beschließt und so ein starkes Zeichen für Gute Arbeit setzt! In der Woche des 1.Mai als Tag der Arbeit könnte es hierfür wohl kaum einen besseren Zeitpunkt geben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!“

03.05.2023

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