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Landesstelle Berufsanerkennung setzt Arbeit fort Integrations- und Arbeitsminister Philippi: „Entscheidend für ausländische Fachkräfte ist das gemeinsame Gestalten von Land, Unternehmen und Gesellschaft“

Der Fachkräftemangel stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Um freie Stellen dauerhaft zu besetzen und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu sichern, ist die erfolgreiche Integration internationaler Fachkräfte von entscheidender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund fördert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung seit vielen Jahren Unterstützungsmaßnahmen für den Arbeitsmarktzugang und die Teilhabe ausländischer Fachkräfte. Ein zentraler Baustein ist dabei die Beratung. In den Jahren 2026 bis 2028 werden landesseitig daher bewährte Unterstützungsprojekte fortgeführt und weiterentwickelt, zu denen auch die „Landesstelle Berufsanerkennung“ gehört. Die Landesstelle berät landesweit zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Sie ist damit die zentrale Ansprechstelle für alle Fachkräfte, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben. Die Anerkennung ihrer Qualifikationen erleichtert den passgenauen Arbeitsmarktzugang.

„Zugewanderte Fachkräfte verringern die oftmals bestehenden Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung in vielen niedersächsischen Unternehmen“, hebt der Niedersächsische Integrations- und Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi hervor. „Der demographische Wandel bewirkt kontinuierlich eine Altersverschiebung in der Bevölkerung und führt zu einem zunehmenden Fachkräftemangel. Es werden auch zukünftig gut ausgebildete Fachkräfte benötigt – inländische wie ausländische. Gute Rahmenbedingungen für zugewanderte Fachkräfte sind eine Voraussetzung, damit sie kommen und gerne bleiben. Entscheidend ist ein unterstützendes Umfeld, das Land, Unternehmen und Gesellschaft gemeinsam gestalten. Niedersachsen ist gut aufgestellt, um Menschen im beruflichen Anerkennungsverfahren wirksam zu unterstützen. Die Landesförderung schafft eigene Angebote und ermöglicht weitere mit einer Kofinanzierung. Jetzt gilt es, rechtzeitig die Anpassungen vorzubereiten, die sich ab 2029 durch veränderte Strukturen ergeben werden.“

Hintergrund:

Ergänzend zur Landesstelle wird auch die Kofinanzierung der regionalen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen“ nach dem Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) des Bundes fortgesetzt. In gleicher Weise werden IQ-Qualifizierungsangebote und Strukturmaßnahmen, wie Einrichtungen zur Begleitung der Fachkräfteintegration und -mobilität, weiterhin gefördert.

Darüber hinaus kann mit der „Qualifizierungsbegleitung“ individuelle Hilfestellung in den Verfahren zur Berufsanerkennung geleistet werden, etwa bei der Suche nach geeigneten Weiterqualifizierungsmaßnahmen. Diese Leistung steht landesweit zur Verfügung. Sie wird regional über IQ-Angebote sowie ein eigenes Landesprojekt angeboten.

Noch kurz vor dem Jahreswechsel ist die Änderung des Sozialgesetzbuches III (SGB III) beschlossen worden. Geregelt ist bereits, dass die bisherige projektfinanzierte IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ab 2029 eine Regelleistung der Bundesagentur für Arbeit sein wird. Neben der künftigen gesetzlichen Bundesleistung wird voraussichtlich ein ergänzendes Angebot des Landes erforderlich, da eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Aufgabe besteht.

Daneben prüft das Land, ob neue Ansätze zur Feststellung beruflicher Kompetenzen sinnvoll sind. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Grundlagen für die Nutzbarmachung ausländischer Berufsqualifikationen weiterhin passen oder ob sich die Anforderungen bei Fachkräften und einstellenden Betrieben verändert haben. „Der Bedarf zum Nachweis der vorhandenen ausländischen Berufskompetenzen kann je nach Berufsbild unterschiedlich ausfallen. Benötigt werden praxistaugliche Instrumente, die möglichst schnell und unkompliziert, aber mit dem nötigen Aussagegehalt funktionieren“, erklärt Philippi. Eine entsprechende Aufforderung an alle beteiligten Akteure, sich mit der Einführung eines neuen, zusätzlichen Feststellungsansatzes mit einem gegenüber den Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen niedriger ansetzenden Prüfmaßstab auseinanderzusetzen, haben die Arbeitsministerkonferenz sowie die Integrationsministerkonferenz auf Initiative Niedersachsens bereits im Jahr 2025 beschlossen.

Die vorgestellten Unterstützungsangebote sind über den folgenden Link aufzufinden: www.migrationsportal.de

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2026

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