Landarztquote: Neuer Bewerbungszeitraum startet ab 1. Januar
Die Landarztquote geht in den vierten Durchgang: In der Zeit vom 1. bis 31. Januar 2026 können sich Interessierte um einen von insgesamt 60 Studienplätzen der Humanmedizin bewerben. Hierfür reserviert Niedersachsen jeweils 15 Studienplätze zum Winter- und Sommersemester in Göttingen sowie zum Wintersemester 18 Studienplätze in Hannover und 12 in Oldenburg. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in einer Region tätig zu sein, in dem es einen besonders hohen Bedarf an Hausärztinnen und Hausärzten gibt.
Bei einem Symposium für Landarztstudierende der Ärztekammer Niedersachsen skizzierte Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi am Wochenende in Hannover die großen Herausforderungen, vor denen die ambulante medizinische Versorgung derzeit steht: „Bereits jetzt sind knapp 38 Prozent der in Niedersachsen tätigen Hausärztinnen und Hausärzte über 60 Jahre alt; nur knapp 8 Prozent sind jünger als 40 Jahre. Bei gleichzeitig alternder Bevölkerung braucht es für die Zukunft eine enorme Kraftanstrengung, um den Bedarfen flächendeckend gerecht zu werden. Aber ich bin mir auch sicher, dass wir diesem Szenario mit effektiven Maßnahmen begegnen können. Mit ihrer Entscheidung, über die Landarztquote zu studieren, leisten die Studierenden einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung. Dafür möchte ich meinen Dank und meinen Respekt aussprechen.“
Berücksichtigt werden im Rahmen des Auswahlverfahrens u.a. die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung, das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) sowie Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder einer praktischen Tätigkeit von maximal 48 Monaten. Die Bewerbung kann digital beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) eingereicht werden: www.nizza.niedersachsen.
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erstellt am:
15.12.2025

