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Krankenhaus-Planungsausschuss unterstützt Kliniken bei Baukostensteigerungen und macht sich für erstes regionales Gesundheitszentrum in Niedersachsen stark

In der letzten Sitzung des Jahres wird im Krankenhausplanungsausschuss üblicherweise die Fortschreibung des Krankenhausplans beraten. Die Krankenhausplanung stand zwar auch in diesem Jahr auf der Tagesordnung, allerdings standen am Mittwoch andere Themen noch stärker im Fokus:

Hilfe bei Baukostensteigerungen:

Der Landtag hat am 30. November 2022 mit dem Nachtragshaushalt beschlossen, dass zur Finanzierung von Baukostensteigerungen bei Krankenhäusern im Jahr 2022 zusätzliche Landesmittel in Höhe von 15 Millionen Euro und im Jahr 2023 in Höhe von weiteren 37 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Der Planungsausschuss hat sich über die Verteilung eines ersten Teilbetrags davon verständigt. Über die gebilligte Anpassung des Investitionsprogramms werden kurzfristig fünf bereits bewilligte Krankenhausinvestitionsmaßnahmen nachfinanziert, um die erheblich gestiegenen Kosten abzufedern:

1. Nordwest-Krankenhaus Sande, Reorganisation Pflege 5.100.000 €

2. Psychiatrie Wunstorf, Neubau (1.Bauabschnitt) 3.800.000 €

3. Herzogin-Elisabeth-Hospital Braunschweig, Neu- und

Umbau von Funktionsdiagnostik und Zentralsterilisation 2.800.000 €

4. Klinikum Oldenburg, Anbau Tagesklinik 500.000 €

5. Kinderkrankenhaus auf der Bult Hannover, Umbau

für Frauenklinik 2.800.000 €

„Damit hat der Planungsausschuss einmal mehr seine kurzfristige Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt“, sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens, „ohne den Nachtragshaushalt und die Entscheidung des Planungsausschusses wäre es uns nicht möglich gewesen, die enorm gestiegenen Baukosten bei diesen wichtigen Investitionsmaßnahmen aufzufangen.“

Regionales Gesundheitszentrum:

Ende Juni hat der Landtag die Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes beschlossen. Eine bundesweit viel beachtete Neuerung ist die Einführung regionaler Gesundheitszentren. In diesen Gesundheitszentren werden sektorenübergreifend verschiedene Leistungserbringende interdisziplinär tätig, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Ein sehr aussichtsreiches Vorhaben könnte in Ankum im Landkreis

Osnabrück umgesetzt werden. „Das Konzept konnte den Planungsausschuss voll und ganz überzeugen; der Träger hat gute Arbeit geleistet,“ so Daniela Behrens. „Für den Fall, dass sich der Träger vor Ort dazu entscheidet, kann in Ankum ein modernes regionales Gesundheitszentrum entstehen, in dem die ambulante fachärztliche und hausärztliche Versorgung mit einem stationären medizinischen Bereich, einer Pflegeeinrichtung und einem ambulanten OP- und Diagnostikzentrum vereint werden“, erklärt Behrens.

Das Land beabsichtigt für die Umwandlung in ein regionales Gesundheitszentrum noch in diesem Jahr bis zu zwei Millionen Euro bereitzustellen.

Beantragung von Bundesmitteln aus dem Strukturfonds II:

Auch bei den großen Strukturmaßnahmen sind Fortschritte zu verzeichnen. Für den Bau einer Zentralklinik im Heidekreis hat der Planungsausschuss zugestimmt, im ersten Schritt 100 Millionen Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds II zu beantragen. Damit erfolgt die Absicherung der ersten Hälfte der gesamten Fördersumme in Höhe von 195 Millionen Euro für den Heidekreis. Gleichzeitig hat der Planungsausschuss seinen Beschluss aus dem Juni bekräftigt, wonach auch die Zentralkliniken im Landkreis Diepholz und im ostfriesischen Georgsheil gefördert werden sollen.


Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalenSpitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie - mit beratender Stimme - die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbar Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben.

Investitionsprogramm

Nach § 5 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG) wird das Investitionsprogramm vom Fachministerium jeweils für ein Haushaltsjahr aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Nach § 3 Abs. 1 S. 4 NKHG berät der Planungsausschuss das Fachministerium bei der Aufstellung des Investitionsprogramms.

Krankenhausstrukturfonds II

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bewilligt Mittel zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung aus dem zu diesem Zweck bei ihm errichteten

Krankenhausstrukturfonds. Das BAS prüft die von den Ländern gestellten Förderanträge, entscheidet über die Bewilligung und zahlt die Mittel an die Länder aus. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder, ggf. gemeinsam mit der zu fördernden Einrichtung, mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen.

07.12.2022


Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.12.2022
zuletzt aktualisiert am:
08.12.2022

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Pressestelle

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