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„Heimischer Obst- und Gemüseanbau - Möglichkeit der kurzfristigen Beschäftigung“

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.01.2026, TOP 10


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Niedersachsen ist Agrarland. Unsere Landwirtschaft leistet einen entscheidenden Beitrag zur Ernährungssicherheit in Deutschland. Insofern ist es beunruhigend, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe zunehmend Schwierigkeiten haben, Saisonarbeitskräfte für die körperlich anspruchsvolle Tätigkeit als Erntehelferin oder Erntehelfer zu finden.

Die Bundesregierung hat im Interesse der Landwirtschaft bereits reagiert: Seit dem 1. Januar 2026 gelten für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben Zeitgrenzen von 90 Arbeitstagen oder 15 Wochen im Kalenderjahr statt wie bislang drei Monaten oder 70 Arbeitstage. Damit wird dem besonderen Bedarf der Landwirtschaft während der Pflanz- und Erntezeit Rechnung getragen. Und diese Privilegierung dient erklärtermaßen dem Ziel,

den Selbstversorgungsgrad mit landwirtschaftlichen Produkten zu erhöhen.

Allen darüberhinausgehenden Forderungen kurzfristige Beschäftigungen stärker auszuweiten – sei es auf mehr als die 90 Tage oder sei es durch Verzicht auf das Ausschlusskriterium der Berufsmäßigkeit – ist eine Absage zu erteilen. Solche Forderungen sind arbeitsmarktpolitisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich, europarechtlich und sozial nicht vertretbar. Kurzfristige Beschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung der sogenannten Minijobs.

Für eine kurzfristige Beschäftigung sind weder vom Arbeitgebenden noch vom Arbeitnehmenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen.

Landwirtschaftliche Betriebe können mit der aktuell geltenden Regelung ihre kurzfristig beschäftigten Saisonarbeitskräfte 90 Tage – das heißt 20 zusätzliche Tage – ohne Einbezug in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - einsetzen.

Für die betroffenen Beschäftigten bedeutet dies eine längere Phase ohne vollwertigen Sozialversicherungsschutz. Das birgt etwa im Krankheitsfall hohe Risiken und führt später im Leben zu Altersarmut. Eine solche Regelung will daher gut überlegt sein und sollte nur für einzelne Fallgruppen getroffen werden.

Als Arbeits- und Sozialminister möchte ich, dass Menschen in Arbeit kommen, und zwar in gute Arbeit! Arbeit ist der beste Schutz vor Armut. Aber diese Arbeit muss existenzsichernd sein. Deshalb brauchen wir den Mindestlohn. Deshalb brauchen wir mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – für alle Arbeitskräfte!

Der angestrebten agrarpolitischen Sicherung der Versorgung mit Obst, Gemüse und Wein wurde mit den neuen gesetzlichen Regelungen genüge getan. Es darf nicht zum Abbau weiterer arbeits- und sozialrechtlicher Standards kommen!

Vielen Dank.“


Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.01.2026

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Pressestelle

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