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Gewaltschutz hat Priorität in Niedersachsen

Staatssekretärin Arbogast bei Grundsteinlegung für Beratungs- und Gewaltschutzzentrum Verden


In Verden wurde heute der Grundstein für ein neues Beratungs- und Gewaltschutzzentrum gelegt. Die Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, war als Gast vor Ort.

„In einem Flächenland wie Niedersachsen brauchen wir Hilfsangebote vor Ort. Aktuell gibt es 46 Frauenhäuser, 47 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen in Niedersachsen. Das neue Zentrum in Verden stellt eine wichtige Ergänzung in der Region dar“, betont die Staatssekretärin.

Möglich wird der Neubau durch das langjährige Engagement des Vereins „Frauenhaus Verden - Frauen helfen Frauen e.V.“ als Träger des Frauenhauses Verden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ nunmehr rund
2,6 Millionen Euro für den Neubau zur Verfügung, das Land fördert ergänzend mit 200.000 Euro. Der Landkreis Verden beteiligt sich mit 700.000 Euro und der Verein mit 786.000 Euro.

„Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir mit den Fördermitteln des Bundes und den ergänzenden Förderungen vom Land und vom Landkreis das Beratungs- und Gewaltschutzzentrum endlich verwirklichen können. Es bedeutet für die Frauen und Kinder eine erhebliche Verbesserung in einer schwierigen Lebensphase“, betonen Dr. Iris Stahlke, Vorsitzende des Trägervereins, und die geschäftsführende Leiterin Ulla Schobert. Die separaten Wohneinheiten mit Kochmöglichkeiten und Duschbad schaffen notwendige Rückzugsmöglichkeiten für die oftmals traumatisierten Frauen und Kinder. Dadurch wird es zukünftig auch möglich sein, Frauen mit jugendlichen Söhnen aufzunehmen.

Das Beratungs- und Gewaltschutzzentrum verfolgt ein offenes Konzept, ohne die Sicherheit der Bewohnerinnen und ihrer Kinder zu vernachlässigen.

Sie müssen künftig ihre Kontakte zu Familie und Freundeskreis nicht abbrechen und können neue Kontakte aufbauen.

In diesem Zentrum werden Frauenhaus und Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) unter einem Dach arbeiten. Damit können Synergieeffekte genutzt werden, die aufgrund des Fachkräftemangels noch weiter an Bedeutung gewinnen werden.

Der Gedanke hinter dem neuen Beratungs- und Gewaltschutzzentrum ist, häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen stärker sichtbar zu machen, indem sich betroffene Frauen und ihre Kinder nicht verstecken müssen. Um auch Frauen mit Behinderungen aufnehmen zu können, sind zudem moderne Standards im Hinblick auf Barrierefreiheit in den Bauplan eingeflossen. Das neue Zentrum wird darüber hinaus ausdrücklich auch externe Beratungs- und Qualifizierungsangebote im Sinne eines sogenannten ‚One-Stop-Shop‘ Modells präsentieren.

Der Schutz von Gewaltopfern hat hohe Priorität in Niedersachsen. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen bereits 2001 einen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen vorgelegt. In den Folgejahren wurde ressortübergreifend ein Netz von Beratungs- und Unterstützungsangeboten entwickelt. Mit dem aktuell vorliegenden Landesaktionsplan IV wurde unter Federführung des Sozialministeriums eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) entwickelt. Eine Koordinierungsstelle des Landes zur Umsetzung der IK soll in Kürze im Sozialministerium eingerichtet werden.

Staatssekretärin Arbogast weist zudem auf die sogenannte verfahrensunabhängige Beweissicherung ‚ProBeweis‘ hin: „Frauen, und es sind in aller Regel Frauen, die Opfer von Gewalt werden, sind oft körperlich und seelisch verletzt. Es ist schwer, sich in dieser aufgewühlten Phase zum Beispiel mit der Frage einer möglichen Anzeige des Täters zu beschäftigen. ProBeweis sichert Spuren, falls man sich erst später für eine Strafverfolgung entscheidet. Diese Spurensicherung wird mittlerweile in 40 niedersächsischen Kliniken angeboten und ist seit dem 1. Januar 2024 in Niedersachsen als erstem Bundesland sogar Kassenleistung.“


Hintergrund:

Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund von 2020 bis 2024 voraussichtlich insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung, um den
Aus-, Um-, Neubau und Kauf sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu fördern. Niedersachsen erhält davon rund 10,5 Millionen Euro und stellt zur Kofinanzierung ergänzend Landesmittel zur Verfügung.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2024

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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