Gesundheitsminister Philippi zur aktuellen DAK-Studie zu Tabakrauch im Auto: „Bund stiehlt sich aus der gesundheitspolitischen Verantwortung für Kinder und Schwangere“
Eine aktuelle Sonderanalyse im DAK-Präventionsradar hat gezeigt, dass Rauchen im Auto mehr als 750.000 Kinder und Jugendliche belastet. Jedes zehnte Schulkind (10,9 Prozent) ist „oft“ oder „sehr oft“ Tabakrauch im Auto ausgesetzt. DAK-Chef Storm und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin von der Decken fordern deswegen ein Rauchverbot im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen.
Bereits im vergangenen September haben die Länder auch auf Initiative Niedersachsens eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes eingebracht, um ein bundesweites und einheitliches Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren umzusetzen. Niedersachsens Gesundheitsminister und diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz Dr. Andreas Philippi begrüßt den erneuten Vorstoß Schleswig-Holsteins eines Rauchverbotes im Auto und erneuert seine Kritik am Bund:
„Die aktuellen Zahlen der DAK müssen uns alarmieren. Der Bund stiehlt sich aus der gesundheitspolitischen Verantwortung für Kinder und Schwangere. Es ist mir völlig unverständlich, weshalb sich die Bundesregierung so vehement einem Rauchverbot in Autos versperrt. Die Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes wäre ein starkes Signal für einen wirkungsvollen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewesen. Auch der Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken entbehrt jeder Grundlage. So hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages lange vor dem Vorstoß der Länder bestätigt, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen nicht dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit im privaten Raum entgegensteht. Schließlich geht es hier nicht mehr und nicht weniger um den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Was wir brauchen, ist ein einheitlicher Gesundheitsschutz und keinen Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Regelwerken. Der Bund muss deshalb seiner Verantwortung gerecht werden, seine Haltung dringend überdenken und das Bundesnichtraucherschutzgesetz ändern.“
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erstellt am:
06.02.2026

