Gesundheitsminister Philippi begrüßt Einigung des Vermittlungsausschusses zum Pflegekompetenzgesetz: „Großer gemeinsamer Erfolg von Bund und Ländern"
Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt das Ergebnis des gestrigen Vermittlungsausschusses zum „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP)“:
„Ich begrüße die Einigung von Bund und Ländern zum Pflegekompetenzgesetz ausdrücklich. Es hat sich gezeigt, dass der Vermittlungsausschuss das richtige Instrument war, um die Interessen der Länder gegenüber dem Bund noch einmal zu verdeutlichen. Der Vermittlungsausschuss hat nicht nur Bewegung in die politische Diskussion über die Krankenkassenfinanzierung gebracht, sondern auch Bewegung bei den Leistungserbringern. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern Handlungsfähigkeit bewiesen und einseitige Belastungen verhindert: Zum einen werden die Krankenhäuser durch die Anpassung des Landesbasisfallwertes entlastet, zum anderen wird es im kommenden Jahr keine Krankenkassenbeitragserhöhungen für gesetzlich Versicherte geben. Wir sichern damit die Beitragssätze für Millionen Versicherte und entlasten Arbeitgeber. Uns ist bewusst, dass viele Menschen durch Sozialabgaben bereits stark belastet sind. Dass eine Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gestrigen Ergebnis des Vermittlungsausschusses verhindert werden konnte, ist ein großer politischer Erfolg. Dieses Gesetzespaket ist mehr als eine Reform. Es ist ein Versprechen: Wir lassen die Pflege nicht allein. Wir sichern die Krankenhäuser. Wir stabilisieren die GKV. Im nächsten Schritt wird Anfang kommenden Jahres das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundestag beraten. Auch hier werden die Länder im weiteren Prozess wieder konstruktiv mitwirken, um ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen.“
Hintergrund:
Bund und Länder haben sich im gestrigen Vermittlungsausschuss auf ein Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser in 2026 geeinigt. Damit werden rund 1,8 Milliarden Euro im stationären Bereich eingespart. Im Gegenzug soll der Landesbasisfallwert für 2026 um 1,14 Prozent erhöht werden. Durch den Vermittlungsausschuss wurde erreicht, dass diese Einsparung nicht dauerhaft fortgeschrieben wird. Ein Aussetzen der Vergütung über das kommende Jahr hinaus hätte die ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Krankenhäuser in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Die weiteren Anpassungen erfolgen in 2027 durch die üblichen Verhandlungen zum Landesbasisfallwert.
Der Vermittlungsausschuss tagte am 17. Dezember 2025 erstmals in der 21. Legislaturperiode des Bundestags. Das Gremium besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Mitgliedern des Bundesrates.
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erstellt am:
18.12.2025

