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Gesundheitsminister Philippi begrüßt angekündigte Reform der Gebührenordnung für Ärzte: „Fehlanreize verhindern und digitalisierte Verfahren stärken"

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für dieses Jahr angekündigt. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt das Vorhaben:

„Die Notwendigkeit der Reform steht außer Frage – die Gebührenordnung für Ärzte ist nicht mehr zeitgemäß. Die derzeit gültige GOÄ ist seit Jahrzehnten nicht mehr novelliert worden, so dass das Leistungsverzeichnis stark veraltet ist. Neue Behandlungsmethoden sind nicht abgebildet und müssen über unsichere Analogziffern abgerechnet werden. Um die GOÄ noch in diesem Jahr zu novellieren, braucht es zeitnah einen Entwurf des Bundes. Sowohl die Ärztinnen und Ärzte als auch die privat versicherten Patientinnen und Patienten fordern schon seit längerem unbürokratischere Abrechnungsverfahren und eine Verhinderung von Fehlanreizen. Das neue Gebührenverzeichnis muss den aktuellen Stand der Medizin differenziert abbilden und parallel auch die Abrechnung von Zusatzleistungen und Erschwernisse klarer und einfacher machen. Digitalisierte Rechnungsstellungen und Verfahren sollten mit der Novellierung gestärkt werden. Niedersachsen wird sich in die weiteren Beratungen im Gesetzgebungsprozess konstruktiv einbringen!“

Hintergrund:

Die Abrechnung und Vergütung medizinischer Leistungen wird in Deutschland grundlegend durch den Versicherungsstatus der Patienten bestimmt. Gesetzlich Versicherte werden nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet. Dabei erfolgt die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die wiederum mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Dem entgegen stehen privatärztliche Leistungen, die in Deutschland auf Basis der GOÄ direkt zwischen Privatarzt und Privatpatient abgerechnet werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2026

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