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Förderrichtlinie „Integration durch Qualifizierung“ wird neu ausgerichtet

Bund ändert Rahmenbedingungen / Ministerin Daniela Behrens: „Niedersachsen wird auch künftig Beratungs- und Qualifizierungsträgern zur Seite stehen“


Ein zentraler Schritt für eine berufliche Perspektive in Deutschland ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Dabei müssen die Zuwanderinnen und Zuwanderer bestmöglich, beispielsweise durch eine fundierte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, unterstützt werden. Hier haben die Landesnetzwerke im Bundesprogramm „Integration durch Qualifikation (IQ)“ mit ihren Leistungen einen besonderen Stellenwert. Die IQ-Förderrichtlinie des Bundes ändert sich nun zu Beginn des nächsten Jahres. Sozial- und Integrationsministerin Daniela Behrens erklärt: „Erfolgreiche Anerkennungsverfahren sind ein Mehrwert für die Menschen selbst und gleichermaßen für die Gesellschaft. Der Bund ändert nun die Rahmenbedingungen. Aber das Land Niedersachsen will auch künftig für gute Begleitstrukturen sorgen und richtet seine Unterstützungsleistungen ab 2023 neu aus.“

Das Land Niedersachsen ist grundsätzlich bereit, den Beratungs- und Qualifizierungsträgern, die beispielsweise nach den Förderbedingungen des Bundes ab 2023 den geforderten Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, finanziell zur Seite zu stehen, um diese wichtigen Angebote zu gewährleisten. „Ich empfehle allen interessierten Trägern deshalb, sich schon jetzt mit dem Sozialministerium in Verbindung zu setzen, um weitere Fragen im Vorfeld ihrer Interessenbekundung beim Bund zu besprechen,“ ergänzt die Ministerin. „Die von Zugewanderten mitgebrachten Qualifikationen und Erfahrungen stellen ein großes Potential für eine Unternehmenslandschaft dar, die zunehmend vor einem Fachkräftemangel steht. Mir ist es wichtig, dass wir weiterhin eine gut ausgebaute Struktur an Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Niedersachsen besitzen. Der Bedarf ist da“, betont Ministerin Behrens. „Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird sich daher weiterhin in diesem Bereich engagieren und im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten unterstützen.“

Nachdem bislang lediglich Eckpunkte der künftigen Förderung des Bundes bekannt waren, prüft das Sozialministerium nun die neue Förderrichtlinie, um herauszuarbeiten, ob es wegen der Änderungen weiterer Maßnahmen in Niedersachsen bedarf, damit die Beratungsstellen weiterhin das hohe Niveau in der Beratung halten können. In Deutschland besteht seit 10 Jahren ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Die Verfahren werden gut angenommen und verzeichnen von Jahr zu Jahr steigende Antragszahlen. In 2020 wurden knapp 7.000 Verfahren in Niedersachsen geführt. Ein Schwerpunkt liegt bei den medizinischen Gesundheitsberufen. In Niedersachsen bietet unter anderem das IQ Netzwerk Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, aber auch Qualifizierungsmaßnahmen an. Hier können sich Antragstellende zum Verfahren beraten lassen, erhalten Unterstützung bei der Zusammenstellung der nötigen Nachweise und können bei einer eventuellen weiteren Qualifizierung begleitet werden. Über eine Kofinanzierung ermöglicht das Land ein flächendeckendes Angebot an Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen in Niedersachsen. Die Verfahren zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können eine Brücke zu einer qualifizierten Beschäftigung in Niedersachsen bilden. „Wichtig sind nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten, sondern auch gute Begleitstrukturen. Aus diesem Grund unterstützt das Land zum Beispiel die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie die Qualifizierungsmaßnahmen des IQ Netzwerkes Niedersachsen“, erklärt Ministerin Behrens.

Mehr Informationen zur Richtlinie lesen Sie hier:https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_06_29_aufruf_bmas_iq.html;jsessionid=F68ED026947E56A12D681CF4542DB606


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erstellt am:
07.07.2022

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