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Dr. Andreas Philippi zur Krankenhausreform: „Weiterhin erhebliche Differenzen zwischen Bund und Ländern. Aber die Chance auf eine gute Reform bleibt“

Den heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)) kommentiert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi folgendermaßen:

„Die Krankenhausreform ist heute nicht unter Dach und Fach gebracht worden. Es stehen noch viele Beratungen an. Zudem wird die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung über Verordnungen zustimmungspflichtig durch den Bundesrat müssen. Noch besteht die Chance auf eine wirklich gute Krankenhausreform im weiteren Verfahren.

Eine gute Krankenhausreform ist dringend notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung für die kommenden Jahre abzusichern. Das habe ich immer gesagt und das ist mehr denn je richtig. Nur wenn Bund und Länder eine gemeinsame Reform vorlegen, kann sie erfolgreich sein.

Ich bedauere daher sehr, dass kein einziger Verbesserungsvorschlag der Länder berücksichtigt wurde. Wir haben sehr sachorientierte und konstruktive Anregungen gegeben, um zu einer wirklich guten und gemeinsamen Reform zu kommen. Diese Chance ist heute leider verpasst worden. Dabei haben die Länder ihre Verbesserungsvorschläge fristgerecht eingereicht. Das passt leider ins Schema der Erarbeitung der Krankenhausreform durch das Bundesgesundheitsministerium: Länderbeteiligung wird versprochen, aber nicht gehalten. Ähnlich war es bereits bei den Leistungsgruppen und bei der Erstellung des konkreten Gesetzestextes.

So kommt es nun, dass weiterhin Differenzen bestehen zwischen den Vorstellungen des Bundes und der Länder. Aus niedersächsischer Sicht werden die besonderen strukturellen Voraussetzungen eines großen Flächenlandes an eine bedarfsgerechte Versorgung nicht hinreichend berücksichtigt. Zudem zeigt sich der Bund weiterhin zu unflexibel, was die Planungszuständigkeiten angeht.

Das Thema der Ausnahmeregelungen, vor allem bei den Mindestvorhaltezahlen und den Qualitätsanforderungen, ist nicht zufriedenstellend gelöst. Insbesondere kleine Kliniken und Sicherstellungskrankenhäuser dürfen nicht mutwillig unter die Räder geraten. Hier brauchen wir besondere Finanzierungszuschläge und grundsätzlich mehr Flexibilität in der Planung. Die Vorstellungen des Bundes sind hier besonders realitätsfern und greifen in die Planungshoheit der Länder ein.

Ausnahmen benötigen wir auch im Hinblick auf die Fachkliniken für besondere Spezialisierungen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Fachkrankenhäuser die Leistungsgruppen Innere, Chirurgie und Intensivmedizin vorhalten müssen, um die spezialisierten Leistungsgruppen erhalten zu können. Gerade mit diesen hochspezialisierten, aber oftmals auch kleineren Kliniken, haben wir in Niedersachsen einen Schwerpunkt an Versorgungsqualität besonderer Güte, den wir nicht gefährden dürfen.

Ich setze mich nach wie vor dafür ein, dass wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu entsprechenden Verbesserungen kommen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2024

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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