Die BGG-Reform bleibt weit hinter dem Anspruch an echte Barrierefreiheit zurück
die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit fordern substanzielle Nachbesserungen bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
Menschen mit Behinderungen brauchen auch in Niedersachsen verbindliche Rechte, statt unverbindlicher Ankündigungen.
Zwar setzt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit dem Gesetzentwurf der BGG-Reform wichtige Ziele um, bleibt aber ansonsten weit hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.
Eine Reform entfaltet nur dann Wirkung, wenn mit einer geplanten Umgestaltung bestehender Verhältnisse sinnvolle Änderungen für die Menschen einhergehen. Das trifft für die BGG-Reform nicht zu. Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sog. angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen. Aber verbindliche Regelungen für Unternehmen, z. B. zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit, bleiben aus – gehandelt werden muss nur in Einzelfällen und auf individuelle Nachfrage. Deutschland ist mit diesem Gesetzentwurf kein Vorbild bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Fehlende Barrierefreiheit, auch im privaten Sektor, hat der UN-Fachausschuss bereits bei der Staatenprüfung im Jahr 2023 moniert; drei Jahre später sind wir immer noch nicht weiter.
Annetraud Grote, niedersächsische Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Dr. Isabel Rink, Leiterin des niedersächsischen Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit, dazu: „Grundsätzlich begrüßen wir die Reform des BGG ausdrücklich. Denn sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gibt es viele Hemmnisse, die die Herstellung der Barrierefreiheit ausbremsen.“
Im privaten Bereich beispielsweise fehlt es flächendeckend an barrierefreien Arztpraxen; hierzu Rink: „In diesem hochsensiblen persönlichen Bereich sollten sich alle Menschen die Fachärztin oder den Facharzt, den sie konsultieren, selbstbestimmt aussuchen können und nicht abhängig sein von den wenigen Angeboten, die barrierefrei vorhanden sind.“
Annetraud Grote ergänzt: „Allerdings passen bei der aktuellen Fassung des Entwurfs des Behindertengleichstellungsgesetzes Überschrift und Inhalt des Gesetzes nicht zusammen. Der Entwurf bleibt deutlich hinter dem zurück, was wir aktuell und zukünftig benötigen. Wir sind eine stark alternde Gesellschaft und schon deshalb auf barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Services angewiesen, weil viele von uns möglichst bis ins hohe Alter selbstbestimmt und ohne die Hilfe Dritter im eigenen Heim verbleiben wollen. Daher betrifft das BGG nicht nur ca. 8,8% der Bevölkerung in Niedersachsen, die mit einer Schwerbehinderung leben, sondern letztlich alle ca. 8,2 Millionen Menschen in unserem Bundesland.“
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Abgeordneten des Bundestags den Bedarf an Nachbesserungen am aktuellen BGG-Entwurf erkennen und die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichten. Denn Teilhabe darf nicht vom guten Willen abhängen – es braucht rechtliche Verlässlichkeit; am Ende profitieren alle Mitglieder unserer Gesellschaft in ihrer Vielfalt.
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erstellt am:
12.02.2026

