Arbeitsminister Philippi kritisiert Abschwächung des Lieferkettengesetzes: „Schutz vor Ausbeutung muss das Mindestmaß unseres Handelns sein"
Die Einführung des EU-Lieferkettengesetzes wird um ein weiteres Jahr verschoben und soll nur noch für große Firmen gelten – darauf einigten sich gestern Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments Brüssel. Der Niedersächsische Arbeits- und Sozialminister Dr. Andreas Philippi kritisiert die geplante Abschwächung des Lieferkettengesetzes:
„Gestern war kein guter Tag für Menschenrechte weltweit. Vor allem Kinder- und Zwangsarbeit sollte das Lieferkettengesetz der EU bekämpfen, doch nun wird es entschärft, bevor es überhaupt in Kraft getreten ist. Faire Lieferketten sorgen dafür, dass in einer globalen Wirtschaft Menschenrechte nicht dem Profitstreben Einzelner geopfert werden. Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Kindern vor Ausbeutung ist ein wesentlicher Baustein für faire Lieferketten. Ich verstehe, dass wir derzeit auf allen Ebenen Bürokratie abbauen wollen, auch wir in Niedersachsen leisten hierzu unseren Beitrag. Aber wir sollten genau darauf achten, wo wir den „Rotstift“ ansetzen und welche Auswirkungen es konkret hat. In diesem Fall hat es Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Kinder weltweit und zwar negative. Der Schutz vor Ausbeutung sollte das Mindestmaß unseres Handelns sein. Wir brauchen eine gemeinsame europäische Lösung für faire Lieferketten - das ist gut für die Menschenrechte und die deutsche Wirtschaft, denn dadurch schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in Europa.“
Hintergrund:
Das Lieferkettengesetz soll Konzerne verpflichten, gegen Verstöße bei Menschenrechten und Umweltauflagen in ihren Lieferketten vorzugehen. Das gilt mit dem abgeschwächten Entwurf aber nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten die Auflagen bei Betrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einer Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro greifen.
Zudem wird im gelockerten Gesetzentwurf die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen gestrichen, die gegen die Regelungen verstoßen. Damit entfällt für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit.
Dass das Lieferkettengesetz abgeschwächt werden soll, hatte Mitte November eine Mehrheit im EU-Parlament beschlossen. Dem jetzigen Kompromiss der Unterhändler müssen nun erneut das EU-Parlament sowie die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.
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erstellt am:
10.12.2025

