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Arbeitsminister Philippi begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: „Sicherung von Fachkräften und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“

Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Mittwoch die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Regelung, die den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate ermöglicht, endet somit erst am 31. Dezember 2026. Niedersachsen hat sich für eine Verlängerung dieser arbeitsmarktpolitischen Maßnahme stark gemacht. Der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt deshalb den Kabinettsbeschluss ausdrücklich:

„Das Kurzarbeitergeld hat sich in den vergangenen Jahren als ein verlässliches und bewährtes Instrument erwiesen, um Arbeitsplätze zu sichern und Betriebe handlungsfähig zu halten. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt weiterhin von Unsicherheit geprägt. Zurückhaltung bei Investitionen, temporäre Auftragsrückgänge, gestörte Lieferketten und handelspolitische Spannungen belasten kleine wie große Unternehmen in einer unvergleichlich langen konjunkturellen Schwächephase. Das Kurzarbeitergeld wirkt konjunkturstabilisierend, stärkt das Vertrauen der Unternehmen in die wirtschaftliche Politik und ermöglicht es den Betrieben, ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der konjunkturellen Erholung schnell wieder voll einzusetzen.

Damit leistet es auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts unverzichtbar sind. Eine Verlängerung dieser Regelung gibt den Betrieben und Beschäftigten notwendige Planungssicherheit und setzt den bisherigen Kurs der Verlässlichkeit und Vorausschau fort. Bund und Länder setzen damit in einem herausfordernden globalen Umfeld gemeinsam ein Signal der Verantwortung für Stabilität, Beschäftigung und Vertrauen in den Arbeitsmarkt.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
17.12.2025

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