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Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Niedersachsen: ehrenamtliches/freiwilliges Engagement stärkt Integration!

EHRENAMTLICH/FREIWILLIG TÄTIGE QUALIFIZIEREN UND STÄRKEN - MENSCHEN UNTERSTÜTZEN - UMFASSENDE TEILHABE ERLEICHTERN


Die umfassende Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte am gesellschaftlichen Miteinander ist von großer Bedeutung. Um die Prozesse der Migration und Teilhabe zu unterstützen, fördert das Land Niedersachsen Qualifizierungsangebote für ehrenamtlich/freiwillig tätige Integrationslotsinnen und Integrationslotsen.

Dabei steht der Mensch im Mittelpunkt – unabhängig davon, ob Neuzugewanderte oder auch bereits länger hier lebende Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Hilfe und Unterstützung benötigen. Integrationslotsinnen und Integrationslotsen helfen z. B. bei der Orientierung in der neuen Umgebung, stehen im Alltag zur Seite oder begleiten bei Elternabenden in der Schule.

Die „Hilfe zur Selbsthilfe“ durch die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen ist bei der Unterstützung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte von ganz besonderer Bedeutung:

  • Sie vermitteln Kenntnisse und helfen somit, individuelle Situationen zu bewältigen, persönliche Strategien und Perspektiven zu finden.
  • Sie zeigen Wege zu professionellen Betreuungs- und Beratungsangeboten des Landes und der Kommunen auf.
  • Die Mitarbeit in unterschiedlichen Initiativen oder Projekten „vor Ort“ in den Kommunen ist gleichfalls möglich.

Ehrenamtlich/freiwillig Tätige können Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Alltagsfragen oder bei Herausforderungen unterstützen: ältere Menschen, Familien, Kinder und Jugendliche, Kriegsflüchtlinge, Menschen mit Behinderung, queere Menschen. Für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben kann eine Qualifizierung sehr hilfreich sein. Aus diesem Grund wurde die Qualifizierung zur Integrationslotsin/ zum Integrationslotsen ins Leben gerufen. Die Teilnahme an einem Kurs ist kostenfrei, da die Kosten vom Land Niedersachsen getragen werden.

Das breitgefächerte Tätigkeitsspektrum ist die Grundlage für die Inhalte der Qualifizierungsangebote mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Identität und Rolle (z. B. Motivation, Umgang mit Belastungen und Abgrenzung),
  • Hintergrundwissen und Reflexion (z. B. Integrationsprozesse, Interkulturalität, Kommunikation)
  • Grundbedürfnisse (z. B. Wohnen, medizinische Versorgung, Spracherwerb; Inklusion).

Die Fortbildung umfasst 30 Unterrichtseinheiten und einen Selbstlernanteil von ca. zehn Stunden. Neben interessantem Input „rund um Integration“ können auch Fragen gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat.

Wer als Integrationslotsin oder Integrationslotse tätig werden möchte oder bereits im Bereich Integration tätig ist, spricht am besten die örtliche Freiwilligenagentur (siehe Engagementatlas) an. Sie organisiert zusammen mit der Freiwilligenakademie Niedersachsen eine Qualifizierung vor Ort. Interessierte können sich auch direkt an die Freiwilligenakademie wenden, die mit den örtlichen Freiwilligenagenturen eng zusammenarbeitet und die Fortbildungen koordiniert und durchführt.

Die Freiwilligenagenturen informieren Interessierte über mögliche Tätigkeiten im Bereich des ehrenamtlichen/freiwilligen Engagements und begleiten und unterstützen die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in ihrer Tätigkeit. Aktive Integrationslotsinnen und Integrationslotsen haben zudem die Möglichkeit, sich in kostenfreien vertiefenden Seminaren zu speziellen Themen weiterzubilden.

Ein stabiles Netzwerk aus hauptamtlich Tätigen und ehrenamtlich/freiwillig Engagierten ist wichtig für eine gute Integration und umfassende Teilhabe der ankommenden Menschen in den Gemeinden, Landkreisen und Städten.

Als Integrationslotsin oder Integrationslotse haben Sie die Chance, mitzugestalten und Menschen kennenzulernen. Eine Anfrage durch Interessierte bei einer örtlichen Freiwilligenagentur oder der Freiwilligenakademie ist jederzeit möglich.

Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements – 303.11-43806-01 vom 10.11.2021 in der Fassung vom 28.06.2023. Hier gelangen Sie zur Richtlinie.

Zuwendungsfähig sind gem. Ziffer 4.4 der vorgenannten Richtlinie die Sach- und Personalausgaben für die Durchführung von Qualifizierungen. Zuwendungsempfänger sind natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements tätig sind (s. Ziffer 3 der vorgenannten Richtlinie). Eine enge Kooperation mit der Freiwilligenakademie sowie der örtlichen Freiwilligenagentur ist dabei erwünscht.

Weitere Informationen zur Fortbildung:

Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V.

www.freiwilligenakademie.de

fan-kontakt@freiwilligenakademie.de

Tel. 0511 – 260 12 795


Integrationslotsen in Niedersachsen   Bildrechte: www.svonkroge.de Uli Schuster

Viele Menschen stehen zusammen in einer Gruppe und gucken nach oben in die Kamera.

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