Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Infoservice zu Tarifverträgen sowie Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für Betriebsräte


Führung des Tarifregisters

Zur Beobachtung der tarifpolitischen Entwicklung führen wir ein Tarifregister für die in Niedersachsen gültigen Tarifverträge. Auskünfte aus den Tarifverträgen erhalten Behörden im Wege der Amtshilfe und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur zur Vermeidung bzw. Beilegung von Arbeitsrechtsstreitigkeiten auf schriftliche Anforderung oder auf Anforderung per Fax unter Angabe des Aktenzeichens unter: 0511 / 120 - 99 5704.

Bitte beachten Sie, dass vorgenannte Tarifanfragen, die gleichwohl über das nebenstehende Kontaktformular (E-Mail an Ansprechpartner/in) erfolgen, nicht bearbeitet werden können.


Entscheidung über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen

Die Entscheidung über Anträge auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von nur in Niedersachsen gültigen Tarifverträgen gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz wird im Einzelfall vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung delegiert. Die Entscheidung ergeht im Einvernehmen mit dem aus Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Tarifausschuss (siehe nebenstehendes Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge).

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte Allgemeinverbindlichkeit bundesweit gültiger Tarifverträge und die auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes und des Mindestlohngesetzes ergangenen Mindestentgelt- bzw. Mindestlohnregelungen bleiben unberührt.


Anerkennung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder

Gemäß § 37 Abs. 7 Betriebsverfassungsgesetz werden Bildungs- und Schulungsveranstaltungen für die Mitglieder von Betriebsräten auf ihre Geeignetheit geprüft und über ihre Anerkennung entschieden.


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