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Zugang zu sicheren Zonen mit negativem Coronatest – Modellprojekte starten nach Ostern in 25 Kommunen

Sozialministerin Daniela Behrens: „Wir wollen untersuchen, wie wir schrittweise unser normales Leben zurückerobern können.“


In ca. 25 großen und kleinen Städten und Gemeinden Niedersachsens öffnen nach Ostern für drei Wochen wieder einzelne Geschäfte, Kultureinrichtungen und Straßencafés. Die Bürgerinnen und Bürger können in ausgewählten Projektgebieten dann unter Auflagen auch Theater und Kinos, Galerien, Fitnessstudios oder die Außenbereiche von Restaurants besuchen. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Coronatest. Strenge Schutzmaßnahmen und Testkonzepte in den Projektgebieten sind ebenso Bedingung wie die durchgängige Nutzung einer digitalen Kontaktnachverfolgung und die Einbindung der Gesundheitsämter. Kommunen aus allen Regionen des Landes sollen an dem befristeten Modellprojekt teilnehmen.

„Wir werden damit wichtige Erfahrungen sammeln, wie die Öffnungen einzelner Bereiche bei einem konsequenten Testregime umsetzbar sind“, sagt die niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „In nächster Zeit muten wir den Bürgerinnen und Bürgern noch harte Einschränkungen zu, denn die Infektionszahlen sind viel zu hoch. Aber wir wollen den Menschen auch eine Perspektive geben, wie in sicheren Zonen und unter strengen Bedingungen schrittweise das normale Leben zurückerobert werden kann.“

Das niedersächsische Modellprojekt ist in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes geregelt. Während landesweit Einzelhandelsgeschäfte, Kulturzentren oder Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben müssen, sollen diese in ausgewählten Städten und Gemeinden für die Projektzeit und unter strengen Auflagen öffnen können. So müssen Kunden ebenso wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich einen negativen Antigen-Schnelltest (keine Selbsttests) vorlegen, der nicht älter als 12 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden. Testzentren vor Ort werden dazu eingerichtet.

Neben Einzelhandelsgeschäften können in den Projektgebieten laut Verordnung befristet geöffnet werden: die Außenbewirtschaftung eines Gastronomiebetriebes, Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren und ähnliche Einrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien sowie Fitnessstudios und Studios für Elektrostimulationstraining. Für die zulässige Zahl an Kunden im Einzelhandel gelten die gleichen Auflagen wie bei derzeit geöffneten Läden (bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Kundin oder ein Kunde je zehn Quadratmeter; für Verkaufsflächen über 800 Quadratmeter eine Kundin oder ein Kunde je 20 Quadratmeter). Für die bisher schon geöffneten Geschäfte gilt die Testpflicht nicht.

Die Modellkommunen müssen für jenen Bereich, für den die Öffnungen gelten sollen, ein entsprechendes Hygiene- und Projektkonzept vorlegen. Die zuständigen Gesundheitsämter müssen ein appbasiertes System der Kontaktnachverfolgung nutzen. Das Land hat inzwischen einen Vertrag zur Nutzung der Luca-App abgeschlossen und bietet sämtlichen 43 Gesundheitsämtern an, sich an das Luca-System anzuschließen. So kann bei späterem Auftreten einer Coronainfektion durch Freigabe der persönlichen Daten nachvollzogen werden, wann und wo die betreffende Person zuvor Kontakte mit anderen hatte.

Bisher haben rund 60 niedersächsische Kommunen Interesse bekundet, an dem Projekt teilzunehmen. Am morgigen Montag startet das offizielle Bewerbungsverfahren. Dazu müssen die Kommunen ihr Konzept einreichen und einen Fragenkatalog beantworten. Bei der Auswahl werden die Teststrategie, die digitale Kontaktnachverfolgung und die Hygieneschutzregeln entscheidend sein. Die Auswahl der Gemeinden wird dann in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden. Auch der jeweilige Inzidenzwert der Region wird eine Rolle spielen, er soll möglichst niedrig sein. Der Starttermin der Projekte soll in der Woche nach Ostern sein.

Laut Verordnung werden die Modellprojekte gleichmäßig über die Zuständigkeitsbereiche der vier Ämter für regionale Landesentwicklung verteilt. Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Nachfrage ist groß. Uns ist wichtig, dass aus allen Teilen des Landes sowohl größere als auch kleinere Städte und Gemeinden dabei sind. Das kann die Fußgängerzone einer großen Stadt sein oder der Ortskern eines Unterzentrums im ländlichen Raum. Nur so bekommen wir Erkenntnisse, wie die Öffnungsschritte bei unterschiedlichen Bedingungen funktionieren.“

Grundvoraussetzung ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz des betreffenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt unter 200 liegt. Sollte die Inzidenz während der Projektlaufzeit diesen Wert überschreiten, ist das Modellprojekt unverzüglich zu beenden, es sei denn die Überschreitung ist ausschließlich auf die vermehrten Testungen zurück zu führen oder kann einem räumlich eng begrenzten Infektionsgeschehen zugeordnet werden.

28.03.2021

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

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