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Teilhabe ist Menschenrecht! – Was am Bundesteilhabegesetz geändert werden muss.

Erklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern


Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) geht in die entscheidende Phase in Bundestag und Bundesrat. Dieses Gesetz bringt wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg: das Budget für Arbeit, unabhängige Beratung, Trennung von existenzsichernden und Fachleistungen sowie der Ernennung von Frauenbeauftragten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Allerdings vermissen die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern in dem Gesetzentwurf die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat.

Petra Wontorra, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, und ihre Kollegen und Kolleginnen aus Bund und Ländern fordern deshalb in einer gemeinsamen Stellungnahme die Abgeordneten des Bundestages und die Bundesländer auf: „Setzen Sie sich zugunsten der Rechte der Menschen mit Behinderungen für die wichtigen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ein!“

„Besonders problematisch ist, dass Menschen mit Behinderungen zukünftig in fünf von neun definierten Bereichen auf Hilfestellungen angewiesen sein müssen, um Eingliederungshilfen zu erhalten. Dies kann dazu führen, dass insbesondere Menschen mit seelischen Behinderungen oder hör- und sehbeeinträchtige Menschen keinen Anspruch mehr auf Unterstützung durch Eingliederungshilfe haben“, befürchtet Wontorra. „Ebenso dürfen Teilhabeleistungen nicht wegen anderer Pflegeleistungen oder wegen des Alters der Betroffenen ausgeschlossen werden.“ Die Niedersächsische Landesbeauftragte sieht darin eine Diskriminierung. Zudem befürchtet sie, dass infolge des BTHG künftig mehr statt weniger Menschen aus Kostengründen in Sondereinrichtungen untergebracht werden könnten. Petra Wontorra und ihre Kolleginnen und Kollegen mahnen deshalb Änderungen im Entwurf des BTHG an: „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist der Maßstab, an dem das Bundesteilhabegesetz ausgerichtet sein muss. Das Menschenrecht auf Selbstbestimmung, Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss mit dem Bundesteilhabegesetz gesetzlich verankert werden.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
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erstellt am:
13.10.2016

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