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Stationäre Covid-19-Sicherheitsreserven werden verändert

Gesundheitsministerin Carola Reimann: „Unsere Krankenhäuser in Niedersachsen sind flexibel und leistungsfähig. Wir passen jetzt die Vorhaltekapazitäten an. So können Behandlungen nachgeholt werden, die im Frühjahr verschoben werden mussten“


Ab dem kommenden Mittwoch gelten für Niedersachsens Krankenhäuser neue Vorhaltekapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten. So sieht die „Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid-19“ vor, dass Krankenhäuser mit einer Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin oder einer Fachabteilung der Inneren Medizin und der Chirurgie 2 Prozent (bislang 4) ihrer Behandlungskapazität auf Normalstation und 5 Prozent (bislang 10) ihrer Intensivkapazität mit Beatmungsmöglichkeit für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten vorhalten müssen.

„Dank unserer leistungsfähigen Krankenhausstrukturen haben wir die Corona-Pandemie bisher sehr gut in Niedersachsen gemeistert. Das System hat sich als flexibel und gleichzeitig leistungsstark erwiesen. Durch das Verschieben von planbaren Behandlungen und Operationen in der Anfangszeit der Pandemie und dem parallelen Ausbau von Kapazitäten ist die stationäre Behandlung für die Covid-Patientinnen und -Patienten seit Beginn der Krise gesichert. Indem wir jetzt die Vorhaltekapazitäten reduzieren, ermöglichen wir wieder mehr elektive Operationen und Behandlungen, im Frühjahr verschobene Eingriffe können nachgeholt werden. Das ist für die Häuser auch wirtschaftlich ein wichtiges Signal“, so Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Gleichzeitig sorge die Landesregierung mit der Vorgabe, Behandlungskapazitäten vorzuhalten und bei steigenden Zahlen weiter auszubauen dafür, dass auch im Ernstfall schnell ausreichend Betten zur Verfügung stehen, unterstreicht die Ministerin: „Sobald die Hälfte der vorzuhaltenden Kapazitäten ausgeschöpft ist, müssen die Krankenhäuser in einem Zeitraum von 24 bis 72 Stunden zusätzliche Sicherheitsreserven aktivieren.“

Bei einem derzeitigen Stand von 156 an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten auf Normalstation und von 18 an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten auf Intensivstation mit maschineller Beatmungsmöglichkeit werden die niedersächsischen Krankenhäuser 446 Betten auf Normalstation und 138 Betten auf Intensivstation mit maschineller Beatmungsmöglichkeit COVID-Patientinnen und -Patienten vorhalten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2020

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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