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Statement von Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur heutigen Gesundheitsministerkonferenz

In der heutigen Videoschaltkonferenz der Gesundheitsministerinnen und –Minister der Länder und des Bundes waren die Auffrischungsimpfungen gegen Covid-19 sowie die Testverpflichtungen für ungeimpfte Beschäftigte von Betrieben, die unter die 3G-Regelungen fallen, Thema.

Dazu erklärt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Es ist gut, dass sich die STIKO mit ihrer Stellungnahme klar für eine Auffrischungsimpfung von Personen ausgesprochen hat, die älter sind als 70 Jahre und deren zweite Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen haben auf eine entsprechende Empfehlung gewartet.

Ich rate allen, die für eine Auffrischungsimpfung schon jetzt in Frage kommen, im Laufe der nächsten Wochen einen Termin bei einer Ärztin oder einem Arzt zu vereinbaren. Dabei besteht kein Grund zur Panik. Eine abgeschlossene Impfserie aus zwei Impfungen schützt nach den Erkenntnissen der Expertinnen und Experten sehr zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen. Mit Blick auf den Herbst und Winter ist eine Auffrischungsimpfung jedoch sinnvoll, um das eigene Ansteckungsrisiko noch weiter zu senken. Das gleiche gilt für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben sowie Personen mit einer Immundefizienz. Auch sie sollten sich beizeiten mit einem Arzt oder einer Ärztin in Verbindung setzen und einen Termin für eine Auffrischungsimpfung vereinbaren.

Mit den mobilen Teams der Landkreise und kreisfreien Städte, die in diesen Tagen sukzessive die Arbeit aufnehmen, unterstützen wir die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei den Auffrischungsimpfungen für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit einem Impfangebot des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Die Testverpflichtung für ungeimpfte Beschäftigte, deren Betrieb aufgrund der Corona-Verordnung des Landes den 3G-Regelungen unterliegt, besteht in Niedersachsen bereits seit mehreren Wochen. Wer in einem solchen Betrieb arbeitet und nicht geimpft oder genesen ist, muss sich schon heute mindestens zweimal in der Woche testen. Diese Regelungen haben sich aus unserer Sicht bewährt.“

11.10.2021

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

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Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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