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Seit zwanzig Jahren können Werkstatträte mitgestalten – Niedersachsen feiert Meilenstein der Mitbestimmung

Vor zwanzig Jahren trat die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (kurz WMVO) in Kraft. Der Name ist Programm. Die Werkstatträte vertreten, ähnlich wie Personal- oder Betriebsräte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten.

„Ein Jubiläum, dass es zu feiern gilt“, betont die Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens, „durch die Werkstatträte können die Beschäftigten ihr Arbeitsumfeld aktiv mitgestalten. Das entspricht dem zentralen Leitgedanken der Inklusion – Nichts über uns ohne uns.“

Bei einem Treffen mit dem Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte (LAG WR) im Niedersächsischen Sozialministerium brachte die Ministerin zusammen mit den Gästen ein von den Werkstatträten selbst entworfenes Jubiläums-Banner an der Fassade des Ministeriums an.

Ursprünglich sah die WMVO lediglich Mitwirkungsrechte des Werkstattrates vor. Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Anfang 2018 eine zentrale Änderung der WMVO erfolgt. Seitdem sind neben Mitwirkungsrechten auch Mitbestimmungsrechte des Werkstattrates verankert.

Damit wird die wichtige Arbeit des Werkstattrates deutlich gestärkt und aufgewertet.

Die Vorsitzende der LAG WR, Nicole Kaiser, und ihr Stellvertreter Hinrich Nannen sind daher überzeugt, dass das Jubiläum ein Anlass zum Feiern ist: „Die Verordnung bedeutet mehr Mitbestimmungsrechte für die Werkstatträte. Und wir werden auch in Zukunft ein Auge darauf haben, dass die Regelungen der neuen WMVO von den Werkstattleitungen berücksichtigt und von den Werkstattbeschäftigten noch mehr genutzt werden.“


Hintergrund:
In Niedersachsen arbeiten ca. 30.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Sie werden in den jeweiligen WfbM vertreten durch Werkstatträte, die alle vier Jahre von den dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen gewählt werden. Auf Landesebene haben sich die Werkstatträte in der LAG WR organisiert.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2021

Ansprechpartner/in:
Silke von der Kammer

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