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OVG Lüneburg setzt Sperrzeit und Verbot von Außer-Haus-Verkauf von Alkohol für gastronomische Betriebe in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hohen 7-Tages-Inzidenzen vorläufig außer Vollzug

Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Sperrzeit und dem Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol für gastronomische Betriebe in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 bzw. 50 zur Kenntnis. Die entsprechenden Regelungen der Corona-Verordnung des Landes sind mit der Entscheidung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Das Land wird die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom Mittwoch zeitnah mit einer neuen Verordnung umsetzen, die am kommenden Montag in Kraft treten wird. Wir appellieren angesichts der ernsten Lage eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, ihre persönlichen Kontakte auch schon vor dem Inkrafttreten dieser neuen Verordnung auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2020

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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