
OVG Lüneburg setzt Beherbergungsverbot in Niedersachsen außer Vollzug
Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Beherbergungsverbot im einstweiligen Rechtschutzverfahren außer Vollzug gesetzt hat. Damit wird die entsprechende Verordnung in Niedersachsen bis auf weiteres nicht mehr angewandt. Den Landkreisen und kreisfreien Städten steht es frei, bei entsprechenden Gefahrenlagen ihrerseits ggfs. konkreter gefasste, gezieltere Maßnahmen zu ergreifen. Im Übrigen werden die Argumente des Oberverwaltungsgerichts genau analysiert und bei etwaigen weiteren Maßnahmen der Landesregierung berücksichtigt werden.
Ungeachtet der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg werden alle Bürgerinnen und Bürger aus Hotspots innerhalb und außerhalb Niedersachsens herzlich gebeten, freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten, um eine weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern.

Artikel-Informationen
erstellt am:
15.10.2020
Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm