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Neuer Schwerpunkt im Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“

Ministerin Daniela Behrens: Eine vielfältige Gesellschaft benötigt auch vielfältige Fördermöglichkeiten!


Wo und wie möchte ich im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit wohnen? Die Antworten darauf sind so individuell wie die Lebenssituationen der Menschen in Niedersachsen. Genau diese Vielfalt rückt der neue und zusätzliche Förderschwerpunkt im Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in den Fokus. Zusätzlich zum Schwerpunktthema Demenz kann daher ab sofort eine Förderung für Projekte mit Projektstart in 2023 beantragt werden, die einen der folgenden Bereiche zum Inhalt haben:

  1. Pflegende Angehörige – An- und Zugehörige bedarfsgerecht entlasten.
  2. Jung und Alt – Generationenübergreifende Pflege und Betreuung
  3. Hofstätten und Resthöfe – Vertraute Umgebung als Lebensmittelpunkt
  4. Migration und Alter – Zusammenleben mit interkultureller Kompetenz
  5. Queer im Alter – Ein sicherer Hafen für LGBTIQ*-Senior*innen

„Keine zwei Lebensläufe sind gleich, warum sollten also die Bedürfnisse aller Menschen mit Pflegebedarf gleich sein?“, erläutert Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens den neuen Schwerpunkt: „Mir ist es wichtig, das alle Menschen in Niedersachsen eine gute Perspektive für das Leben im Alter und bei Pflegebedürftigkeit haben. Darum müssen wir uns auch in unserer Förderpraxis auf diese unterschiedlichen Bedürfnisse und Bedarfe einstellen. Eine vielfältige Gesellschaft benötigt auch vielfältige Fördermöglichkeiten.“

Mit der Förderrichtlinie „Wohnen und Pflege im Alter“ unterstützt das Land Niedersachsen seit 2015 modellhafte Projekte, die ein weitgehend selbständiges Leben im häuslichen Wohnumfeld auch im hohen Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Zu den über 90 geförderten Projekten in ganz Niedersachsen zählen u.a. Demenzgärten, generationenübergreifende Tagesgruppen, genossenschaftliche Wohn- und Pflegeprojekte sowie viele andere modellhafte Vorhaben.

Das ursprünglich veranschlagte Fördervolumen in Höhe von jährlich einer Million Euro wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen des Landtags um 950.000 Euro erhöht, sodass für die Jahre 2022 und 2023 nun jeweils knapp zwei Millionen Euro für neue innovative Projekte zur Verfügung stehen.

Interessierte Projektträger können ihre Anträge bis zum 01.08.2022 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen:

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/gesundheit_und_pflege/wohnen_und_pflege_im_alter/wohnen-und-pflege-im-alter-133116.html

Vor Antragstellung sollte die fachliche Beratung zur Projektumsetzung beim Verein FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. (http://wohnenundpflege.fgw-ev.de) in Anspruch genommen werden.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2022

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