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Ministerin kritisiert Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Carola Reimann: „Ausnahmeregelung für telefonische Krankschreibung bis auf weiteres verlängern“


Seit dem heutigen Montag müssen Patientinnen und Patienten mit einer Atemwegserkrankung wieder in einer Arztpraxis vorstellig werden, um eine Krankschreibung zu erhalten. Eine Ausnahmeregelung, die den Ärztinnen und Ärzten in den letzten Wochen eine telefonische Krankschreibung ermöglicht hatte, wurde am vergangenen Freitag vom Gemeinsamen Bundesausschuss wieder außer Kraft gesetzt.

Gesundheitsministerin Carola Reimann erklärt dazu:

„Das ist vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus eine klare Fehlentscheidung. Auch wenn wir nun die ersten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen haben, ist die Epidemie noch nicht ausgestanden.

Die Ausnahmeregelung für Ärztinnen und Ärzte hat sehr gut funktioniert und dafür gesorgt, dass sich Patientinnen und Patienten mit Atemwegserkrankungen leichter zuhause isolieren konnten. Wenn diese Menschen ab heute wieder die Praxen aufsuchen müssen, erhöht dies das Risiko einer Ansteckung – sowohl für die anderen Patientinnen und Patienten in den Praxen als auch für die Ärztinnen und Ärzte. Ich fordere den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bundesgesundheitsminister auf, diesen falschen Beschluss zurückzunehmen und die Ausnahmeregelung im Sinne des Schutzes vor Covid-19-Infektionen bis auf weiteres zu verlängern.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2020

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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