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Ministerin Carola Reimann: „Pflegende Angehörige entlasten, Kurzzeit- und Verhinderungspflege stärken!

ASMK-Beratungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Im Rahmen der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -Minister des Bundes und der Länder (ASMK) wurde am Donnerstag ein Antrag zur Stärkung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege beraten, den Niedersachsen gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich vorangebracht hatte.

Dazu erklärt Sozialministerin Carola Reimann: „Ich freue mich, dass die ASMK einstimmig unserem Antrag gefolgt ist und eine Stärkung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege auf den Weg bringen will. Wir müssen uns immer wieder klar machen, dass es die pflegenden Angehörigen sind, die in unserem Land die tragende Säule der pflegerischen Versorgung bilden. Unsere Aufgabe muss es deshalb sein, diese Säule zu stützen. Mit einer Verbesserung der Situation in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege schaffen wir genau das. Beides sind unverzichtbare Bausteine zur Sicherung der pflegerischen Versorgung, da sie kurzzeitige Engpässe überbrücken und damit möglich machen, dass Pflegebedürftige länger in den eigenen vier Wänden bleiben können. Sie dienen aber auch als Möglichkeit zur Entlastung und Erholung der pflegenden Angehörigen. “

Auch im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) werde das Thema der Kurzzeitpflege behandelt, so Reimann „Die Förderung von dauerhaften Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird ein wichtiger Bestandteil der Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes sein. Auf diese Weise schaffen wir einen Anreiz zur Schaffung von weiteren Kurzzeitpflegeplätzen.“

Hintergrund:

Mit dem heute beschlossenen Antrag bitten die Arbeits- und Sozialministerinnen und -Minister die Bunderegierung zu prüfen, ob

  • die Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege erhöht werden müssen,
  • in Fällen der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit ein bundesweit einheitlicher, fiktiver, Pflegegrad festgelegt werden kann,
  • Krankenhäuser der stationären Grundversorgung in unterversorgten Bereichen grundsätzlich auch für die Kurzzeitpflege geöffnet werden können,
  • Leistungserbringern vorgegeben werden kann, eine bestimmte Anzahl an Pflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen für Kurzzeitpflegegäste freizuhalten,
  • ein bundesweites, digitales und online zugängliches Kurzzeitpflege-Portal hilfreich wäre.

Weitere Informationen zur Kooperationsvereinbarung im Rahmen der KAP.NI finden Sie unter: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/pflege/konzertierte-aktion-pflege-niedersachsen-kap-ni-178579.html


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2019

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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