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Mehr Barrierefreiheit: Weiterentwicklung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes

Ministerin Behrens: „Damit stärken wir eine verbindlichere Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“


Der Niedersächsische Landtag hat heute mit großer Mehrheit ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) beschlossen.

Dazu erklärt die Niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens: „Mit der Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbindlicher und nachhaltig gestärkt und verbessert. Das Gesetz wird vor allem für mehr Barrierefreiheit sorgen und mögliche Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter abbauen. Menschen mit Behinderungen sollen in der Mitte unserer Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können.“

Das Land Niedersachsen wird ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit errichten, das Behörden aber auch weitere Akteure, wie die Wirtschaft, in Fragen der Barrierefreiheit beraten und unterstützen soll. „Das Landeskompetenzzentrum wird die Barrierefreiheit in Niedersachsen massiv voranbringen. Ich freue mich sehr, dass damit eine wichtige Forderung der Verbände und Institutionen umgesetzt worden ist“, so Behrens.

Eine wichtige Neuerung ist auch die Verpflichtung für öffentliche Stellen, barrierefrei zu bauen. Dies betrifft Neubauten sowie große Um- und Erweiterungsbauten ab 2 Millionen Euro. „Mit dieser Regelung werden die Gebäude des Landes und der Kommunen in Niedersachsen im Zuge ohnehin anstehender Baumaßnahmen barrierefrei gestaltet“, erklärt Ministerin Behrens.

Das Gesetz zielt konkret darauf ab, das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen, Regelungslücken zu schließen und bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • die Einrichtung eines Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit als zentrale und unabhängige Beratungsstelle zu allen Fragen der Barrierefreiheit in Niedersachsen,
  • die Verpflichtung für öffentliche Stellen, barrierefrei zu bauen,
  • die Stärkung der Stellung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen,
  • die Verpflichtung bestimmter Kommunen, Inklusionskonferenzen durchzuführen und
    -berichte zu erstellen,
  • die Neuregelung des Behinderungsbegriffs und des Benachteiligungsverbots,
  • die Vorgabe für die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Besetzung von Gremien sowie
  • eine neue Regelung zur Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2021

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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