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Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19: Land untersagt alle öffentlichen Veranstaltungen - Schließung aller Freizeit- und Kultureinrichtungen und Teile des Einzelhandels

Die Landesregierung hat am Montag weitere weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie orientiert sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.

Ministerpräsident Stephan Weil erklärt dazu: „Wie angekündigt sind weitere Maßnahmen notwendig, mit denen wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen. Damit verbunden sind auch weitere Einschränkungen für die Menschen in Niedersachsen, für die wir um Verständnis bitten müssen.“

Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Europa, Deutschland und Niedersachsen kündigt Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann folgende Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 an: „Wir haben die Gesundheitsbehörden angewiesen, alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen in Niedersachsen zu untersagen. Auch sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ab Dienstag zu schließen. Das gleiche gilt für die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind.“

Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

„Für diese Bereiche setzen wir das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres aus. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs bleibt gesichert“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „All diese Maßnahmen sind mit dem Bund und den anderen Bundesländer abgestimmt. Die Menschen erwarten in diesen Zeiten zu Recht, dass der Staat so eindeutig und einheitlich wie möglich auftritt und Sicherheit gibt. Mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und nutzen Sie auch in ihrem privaten Umfeld alle Möglichkeiten, Infektionen vorzubeugen. Es geht um unser aller Gesundheit, insbesondere aber auch um die Gesundheit von älteren und vorerkrankten Menschen.“

Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen werde unter anderem Diskotheken, Kinos, Clubs, Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder betreffen, so die Ministerin. Auch Spielplätze seien betroffen: „Wir setzen das gesellschaftliche Leben jetzt für einige Wochen weitgehend aus, um die Infektionsketten und die Dynamik des Geschehens zu brechen. Die Entwicklung der Fallzahlen in Niedersachsen ist nicht so drastisch wie anderswo, aber weiterhin ausgesprochen dynamisch. Wir handeln konsequent, um die weitere Ausbreitung des Virus entscheidend zu verlangsamen.“

Der entsprechende Erlass des Gesundheitsministeriums beinhaltet darüber hinaus ein Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie medizinischen Einrichtungen.

„Alle privaten Besuche von Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern werden untersagt. Wir müssen insbesondere die besonders gefährdeten Gruppen vor einer Ansteckung schützen“, so Ministerin Reimann.

Das Verbot wird ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gelten, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Also beispielsweise für Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen. Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen.

Mit einem weiteren Erlass hat das Gesundheitsministerium bereits am Montag die Sperrung der niedersächsischen Inseln für Besucherinnen und Besucher angeordnet.

„Die medizinische Infrastruktur der niedersächsischen Inseln wäre sehr schnell überlastet, sollte es dort eine Häufung von Ansteckungen geben“, so Ministerin Reimann. „Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste.“

Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müssen bzw. von der Arbeit auf dem Festland zurückkehren. Die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs ist weiterhin sichergestellt.

Alle Besucherinnen und Besucher, die sich auf einer der Inseln befinden, sind aufgefordert, diese bis zum 26. März zu verlassen. „Es gibt für die Menschen auf den Inseln keinen Grund für eine überhastete Abreise, bitte kehren Sie im Verlauf der nächsten Woche geordnet und ruhig auf das Festland zurück“, appelliert Ministerin Reimann.

Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 18. April.

Der Krisenstab der Landesregierung wird am Dienstag auf der Grundlage der Leitlinien des Bundes und der Länder einen weiteren Erlass vorbereiten. Dieser wird konkrete Regelungen zu Gaststätten, Restaurants und Hotelbetrieben beinhalten. Grundsätzlich soll verfügt werden, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Für Restaurant und Speisegaststätten wird geregelt werden, dass sie generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens bis 18 Uhr zu schließen sind.

Aktuelle Fallzahlen in Niedersachsen:

391 Fälle von Infektionen mit Covid-19 sind heute – Montag, Stand 16:00 Uhr –

in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt worden.

Folgende Landkreise sind betroffen:

Kommune

Bestätigter Fall

Änderung zum Vorbericht

LK Ammerland

8

1

LK Aurich

9

0

LK Celle

12

4

LK Cloppenburg

2

0

LK Cuxhaven

5

0

LK Diepholz

23

4

LK Emsland

19

10

LK Friesland

2

0

LK Gifhorn

7

0

LK Goslar

7

0

LK Göttingen

8

5

LK Grafschaft Bentheim

5

0

LK Hameln-Pyrmont

7

4

LK Harburg

11

0

LK Heidekreis

1

0

LK Helmstedt

2

0

LK Hildesheim

28

18

LK Holzminden

4

2

LK Leer

3

2

LK Lüneburg

3

2

LK Nienburg (Weser)

5

3

LK Northeim

4

0

LK Oldenburg

4

0

LK Osnabrück

2

0

LK Osterholz

13

0

LK Peine

2

0

LK Rotenburg (Wümme)

12

1

LK Schaumburg

3

1

LK Stade

22

0

LK Uelzen

1

0

LK Vechta

6

3

LK Verden

12

2

LK Wittmund

3

2

Region Hannover

96

37

SK Braunschweig

8

3

SK Delmenhorst

5

0

SK Emden

3

0

SK Oldenburg

15

0

SK Osnabrück

1

0

SK Salzgitter

2

0

SK Wilhelmshaven

3

0

SK Wolfsburg

3

0

Gesamt

391

104


In dieser Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Nds. Landesgesundheitsamt über den Meldeweg oder offizielle Quellen mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.

Konkrete Informationen zu den bestätigten Einzelfällen erhalten Sie bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Service

Empfehlungen für Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Das Niedersächsische Gesundheitsministerium empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Die aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie unter www.rki.de/ncov-risikogebiete

Bürgerinnen und Bürger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind, die aber vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen Sie, Ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter

www.niedersachsen.de/coronavirus

www.rki.de

www.infektionsschutz.de

Hotlines zum Coronavirus

Wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder rufen Sie außerhalb der Sprechzeiten Ihrer Hausarztpraxis unter 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst an, wenn Sie die Sorge haben, sich mit Sars-CoV-2 infiziert zu haben.

Die Informationshotline des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts erreichen Sie unter 0511 4505555 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.

Unterrichtsausfall in Niedersachsen ab Montag, den 16. März

Das Kabinett der Landesregierung hat auf Empfehlung des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Epidemie beschlossen, den Unterricht an den Schulen in Niedersachsen ab Montag, den 16. März ausfallen zu lassen. Diese Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 18. April. Darüber hinaus sind auch die Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege geschlossen.

Es gibt eine Notbetreuung für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zur Betreuung in Härtefällen.

Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter den vier Hotlines der Regionalabteilungen sowie per Mail bereit:

Regionalabteilung Braunschweig
0531 484-3333
service-bs@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Hannover
0511 106-6000
service-h@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Lüneburg
04131 15-2222
service-lg@nlschb.niedersachsen.de

Regionalabteilung Osnabrück
0541 77046-444
service-os@nlschb.niedersachsen.de

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
17.03.2020

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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