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Land schafft mit neuer Verordnung Reserven für COVID-Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern – Elektive Eingriffe müssen bei Bedarf verschoben werden

Angesichts der beständig steigenden Zahl an COVID-Patientinnen und -Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern in den vergangenen Tagen und Wochen setzt das Gesundheitsministerium am Mittwoch erneut eine Verordnung in Kraft, die vorsieht, dass Krankenhäuser Reserven für weitere Patientinnen und Patienten vorhalten müssen.

Am Dienstag waren bereits 9,7 Prozent aller in Niedersachsen aktivierbaren Intensivbetten mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt. Insgesamt wurden 559 erwachsene Patientinnen und Patienten mit einer COVID-Erkrankung auf Normalstationen und 223 auf Intensivstation behandelt. 163 Patientinnen und Patienten mussten beatmet werden, 20 davon an der besonders aufwendigen ECMO.

Alle Krankenhäuser, die über eine Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin oder eine Fachabteilung der Inneren Medizin und eine Fachabteilung der Chirurgie verfügen, müssen ab Mittwoch vier Prozent ihrer Betten auf der Normalstation und 15 Prozent der Betten auf den Intensivstationen für die Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten freihalten. Bei einer Auslastung mit COVID-Patientinnen und -Patienten von mehr als 50 Prozent müssen die Krankenhäuser zudem innerhalb von 24 und 72 Stunden weitere Reserven mobilisieren und entsprechend Betten freihalten.

Um diese Vorgaben einzuhalten, wird es in vielen Krankenhäusern notwendig sein, planbare und medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen zu verschieben.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist weiterhin sehr dynamisch und die Situation in den Krankenhäusern ist angespannt. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigten auf den Intensivstationen, die seit mehr als eineinhalb Jahren in erster Reihe und unter großen Belastungen gegen die massiven gesundheitlichen Folgen der Pandemie kämpfen.

Mit unserer Verordnung kehren wir ab Mittwoch zum atmenden System der Reservekapazitäten in den Krankenhäusern zurück, das sich bereits im vergangenen Jahr bewährt hat. Leider werden die Vorgaben erneut dazu führen, dass planbare und medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen in den Krankenhäusern bei Bedarf verschoben werden müssen. Das ist für die Betroffenen besonders bitter, weil es vermeidbar gewesen wäre: Die überwältigende Mehrheit der Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen ist nicht geimpft und dem Virus damit schutzlos ausgeliefert, obwohl allen Niedersächsinnen und Niedersachsen seit Monaten ein Impfangebot zur Verfügung steht.“

Die Niedersächsische Gesundheitsministerin fordert angesichts der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser, die durch die Vorhaltung von Behandlungskapazitäten entstehen: „Niedersachsen zeigt sich in dieser Gesundheitskrise selbstverständlich solidarisch mit den anderen Bundesländern im Osten und Süden der Republik, die in einer noch deutlich schlechteren Lage sind und nimmt von dort Patientinnen und Patienten auf. Angesichts dieser landesweiten Belastungssituation für unser Gesundheitssystem muss der Bund nun dringend wieder sicherstellen, dass Krankenhäuser, die Behandlungskapazitäten freihalten, dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Länder können diese Aufgabe nicht schultern.“

Die Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2021

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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