Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet Weg für mehr Ausbildungsplätze in der Pflege und Digitalisierung der Krankenhäuser

Der Niedersächsische Krankenhaus-Planungsausschuss hat sich darauf verständigt, die Grundlagen für die Förderung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in den Krankenhäusern Hannover/DRK-Clementinenhaus, Stade/Elbeklinikum, Bad Bevensen/Herz-Kreislauf-Klinik sowie Meppen/Ludmillenstift zu schaffen. „Das ist ein wesentlicher Beitrag, um dem Fachkräftemangel in diesem so wichtigen Bereich entgegenzuwirken“, so Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz.

Die Beteiligten haben sich auch auf ein Verfahren zur Umsetzung der Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz verständigt. Mit dem Gesetz, das noch im Oktober 2020 in Kraft treten soll, werden aus dem Bundeshaushalt insgesamt drei Milliarden Euro für eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt.

„Für unsere Krankenhäuser bedeutet das voraussichtlich ein Gesamtvolumen von rund 420 Millionen Euro. Die Landesregierung und die niedersächsischen Kommunen haben nun frühzeitig die dafür benötigte 30-prozentige Ko-Finanzierung sichergestellt. Mit diesen Mitteln werden wir insbesondere die Digitalisierung unserer Krankenhäuser weiter vorantreiben“, so Scholz.



Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im Krankenhausplanungs-Ausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie ̶ mit beratender Stimme ̶ die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbaren Beteiligen bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben.

Krankenhaus-Investitionen allgemein

Von 2019 bis 2022 investiert das Land gemeinsam mit den Kommunen und dem Bund eine Milliarde Euro in die niedersächsischen Krankenhäuser.

Im Rahmen der Krankenhausinvestitionsprogramme 2018 und 2019 wurden bereits 33 Baumaßnahmen sowie der Neuerwerb von medizinisch-technischen Großgeräten an niedersächsischen Kliniken gefördert.

Zusätzlich zu der 1 Milliarde Euro stellt das Land eine Pauschalförderung für Niedersachsens Kliniken im Umfang von jährlich rund 115 Millionen Euro bereit.

Der Strukturfonds II

Ein wichtiges Thema in der Sitzung des Krankenhaus-Planungsausschusses war der Krankenhausstrukturfonds. Erstmals zum 01. Januar 2016 wurde dieser Fonds errichtetet und zunächst mit 500 Millionen Euro ausgestattet (Strukturfonds I). Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 hat der Bund die Förderung mit Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2019 bis 2022 im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro fortgesetzt (Strukturfonds II). Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt. Für die erforderliche Ko-Finanzierung hat das Land Niedersachsen ein Sondervermögen errichtet. Das Fördervolumen im Rahmen des Strukturfonds beträgt insgesamt rund 355 Millionen Euro (Bundes- und Landesmittel) für den Zeitraum 2019 ̶ 2022. Darüber hinaus werden in dem neuen Sondervermögen neben der Ko-Finanzierung des Strukturfonds II weitere rund 145 Millionen für bedeutsame Krankenhausinvestitionen zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellt.

Im Zentrum der Förderungen nach dem Strukturfonds II stehen große strukturverbessernde Maßnahmen wie Zentralisierungen, Zusammenlegungen und Zusammenschlüsse von Kliniken.

Gleichzeitig ist auch die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten in der Pflege insbesondere durch Erweiterungen von Krankenpflegeschulen eine wichtige strukturelle Maßnahme. Der Planungsausschuss hat sich deshalb darauf verständigt, dass zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten auf Basis der vorliegenden Antragsunterlagen in den Krankenhäusern Hannover/DRK-Clementinenhaus, Stade/Elbeklinikum, Bad Bevensen/Herz-Kreislauf-Klinik sowie Meppen/Ludmillenstift die vorrangige baufachliche Prüfung eingeleitet wird, um die förderfähigen Kosten zu ermitteln.

Baufachliche Prüfung und Prioritätenliste

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann. Abschließend entscheidet die Regierung.

Je nach Verfahrensstand werden die Maßnahmen in einer Prioritätenliste geführt. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung auch Einvernehmen zu folgenden Vorhaben erzielt:

  • § zur Zusammenlegung der Bauabschnitte Oldenburg, PIUS Hospital
  • § zur Erhöhung bzw. Verringerung des Fördervolumens für die Maßnahmen:

    · Nordhorn, Euregio Klinik, Erhöhung auf 8.850.000 Euro
    · Krankenhaus Wittmund, Erhöhung auf 11.500.000 Euro
    · Oldenburg, Ev. Krankenhaus, Verringerung auf 9.000.000 Euro
    · Hann.Münden, Klinikum, Erhöhung auf 280.000 Euro
    · Rotenburg, Agaplesion Diakoniekrankenhaus, Erhöhung auf 1.600.000 Euro

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Über das Verfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde Einvernehmen erzielt. Mit dem KHZG, welches voraussichtlich noch im Oktober 2020 in Kraft treten wird, werden aus dem Bundeshaushalt 3 Milliarden Euro vornehmlich für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Das Land Niedersachsen und die Kommunen haben nun frühzeitig eine 30-prozentige Ko-Finanzierung sichergestellt. Für Niedersachsen wird das Krankenhauszukunftsprogramm voraussichtlich ein Gesamtvolumen von rund 420 Millionen Euro umfassen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.10.2020

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln