Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Impfen in Pflegeheimen - Statement von Gesundheitsministerin Daniela Behrens

anlässlich des ersten Coronavirus SARS-CoV-2 Bund-Länder-Berichtes des Robert-Koch-Instituts zu Impfquoten in Pflegeeinrichtungen:


„Alles im grünen Bereich und bundesweiter Spitzenreiter – so attestiert uns das RKI die Impfsituation in Niedersachsens Pflegeheimen! Der jetzt veröffentlichte Bericht macht noch einmal deutlich, was sich mit unserer eigenen Einordnung deckt: die überwältigende Mehrheit unserer Pflegekräfte ist, bis auf die sehr geringe Anzahl von 2 Prozent, gut durchgeimpft. 96 Prozent waren zum Stichtag 30. April grundimmunisiert und 78 Prozent einmal geboostert. Damit nimmt Niedersachsen mit Hamburg, NRW und Schleswig-Holstein die Spitzenposition in Deutschland ein und zeigt, wie verantwortungsbewusst die in der Pflege beschäftigten Menschen sind. Ich gehe davon aus, dass die Quoten heute noch einmal höher sind, da die Gesundheitsämter sehr verantwortungsvoll die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchsetzen und auf die Beschäftigten zugehen.

Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern sieht die Lage ebenso gut aus: von 46.820 Bewohnerinnen und Bewohnern mit angegebenem Impfstatus waren ebenfalls 96 Prozent grundimmunisiert und lediglich 3 Prozent nicht geimpft. Auch hier führen wir das Ranking der Bundesländer an. Das zeigt, wie hoch das Vertrauen in die sehr gute Schutzwirkung der Impfung ist.

Dass wir in Niederachsen so gut aufgestellt sind, haben wir zum einen einer sehr umsichtigen Bevölkerung zu verdanken, die weiß, dass die Impfung das beste Schutzschild gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung ist und sich dank der Impfung die schweren Erkrankungen und Todesfälle deutlich reduziert haben. Gleichermaßen zum Erfolg beigetragen haben die mobilen Impfteams unserer Kommunen im Zusammenwirken mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und eine stetig proaktive Öffentlichkeitsarbeit, die aufklärt und über die Vorteile des Impfens informiert. Gerade die aufsuchende Arbeit der kommunalen Impfteams mit den betreuenden Heimärztinnen und -ärzten macht sich bezahlt. Deswegen halten wir in Niedersachsen das Angebot der kommunalen Impfteams weiter aufrecht, damit diejenigen, die nicht so mobil und flexibel sind, ein direktes Impfangebot erhalten.“

Im Rahmen der Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes vom 18. März 2022 wurde eine Meldepflicht gemäß § 20a Abs. 7 eingeführt. Darin werden voll- und teilstationäre Einrichtungen dazu verpflichtet, dem RKI monatlich Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, jeweils bezogen auf die Personen, die in der Einrichtung beschäftigt sind oder behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, in anonymisierter Form zu übermitteln.

Es wurden für April 2022 bundesweit Meldungen von insgesamt 9.395 Pflegeeinrichtungen in die Analysen einbezogen; in Niedersachsen waren es 1.173 Pflegeeinrichtungen in die Analysen einbezogen. Dies entspricht in etwa 60% der Gesamtzahl der meldepflichtigen Pflegeeinrichtungen.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.07.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln