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Gleiche Rechte für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Daniela Behrens


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.04.2021, TOP 2


– Es gilt das gesprochene Wort –

"Seit Beginn der Pandemie müssen wir abwägen zwischen Risiken, Einschränkungen, Freiheiten und Rechten der Bürgerinnen und Bürger.

Welche Maßnahmen sind wirkungsvoll und angemessen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung zu gewährleisten?

Mit dem Fortschritt der Impfkampagne können immer mehr Bürgerinnen und Bürger geimpft werden. In Niedersachsen haben wir derzeit 23,9 % erstgeimpft und 6,5 % zweitgeimpft.

Die nächsten Wochen und Monate wird die Impfquote erheblich zunehmen. Selbstverständlich stellt sich dann die Frage nach der rechtlichen Legitimität gravierender Grundrechtseinschränkungen.

Für mich ist eine bedeutsame Leitschnur die Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates zu den besonderen Regeln für Geimpfte.

Zwei Hinweise des deutschen Ethikrats sind mir dabei wichtig:

  1. Ohne verlässlichen abschätzbare Erkenntnisse zur Infektiosität der Geimpften kann eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte nicht erfolgen.

    Bis heute sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse hierzu nicht eindeutig. Die Studien laufen.

  2. Grundvoraussetzung für die Rücknahme von staatlichen Freiheitsbeschränkungen ist, dass die Menschen mit individuell sehr hohem Risiko für einen schwer Verlauf der Covid-19-Erkrankung Zugang zur Impfung erhalten haben.


Für Niedersachsen können wir sagen, dass wir im Laufe des Monats Juni so sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gleichsetzung von Geimpften und Getesteten dagegen einfach, wenn wir haben es bereits in der aktuellen CoronaVO geregelt.

Mit der Impfung kommt die Immunität. Sie ist der beste Schutz vor Infektionskrankheiten. Sie schützt vor einem schweren COVID-19-Verlauf.

Dies gilt unabhängig vom verwendeten Impfstoff.

In den wenigen Fällen in Niedersachsen, in denen es trotz Impfung zu einer erneuten Infektion kommt, wurden deutlich weniger Viren über einen kürzeren Zeitraum gefunden

Daher wissen wir: Die Impfung führt zu einem guten Immunschutz. Das Risiko, Dritte anzustecken ist nicht größer als bei Personen mit einem negativen Schnelltestergebnis.

Und diese Erkenntnisse haben wir zur Grundlage genommen, um die Niedersächsische Corona-Verordnung anzupassen. Die Testpflichten entfallen damit für vollständig geimpfte Personen.

Weitere Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen enthält die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung und die Absonderungsverordnung. Freiheitseinschränkende Maßnahmen, wie Quarantäne sind für geimpfte Personen nicht mehr verhältnismäßig.

Auch nach überstandener Erkrankung ist eine gute Immunität, ein guter Schutz vorhanden. Das wissen wir inzwischen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) formuliert: Es zeigt sich 5 bis 8 Monate nach SARS-CoV-2-Infektion bei 95 % der Genesenen eine anhaltende Immunität, die vor einer erneuten SARS-CoV-2-Erkrankung schützt.

Für Personen, bei denen die Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt, wird eine einmalige Impfung empfohlen. Sie gelten damit als „durchgeimpft“.

Ob wir Durchgeimpfte von weiteren Einschränkungen ausnehmen müssen, muss die weitere gesellschaftliche Debatte und die Fortschritte in der Forschung zeigen.

Zunächst führt der Weg der Teilhabe am öffentlichen Leben über zwei Instrumente: der Impfung und der Testung.

Ministerpräsident Stephan Weil hat gestern gesagt:

“Solange wir noch nicht allen Menschen ein Impfangebot machen können, sollten wir eine unterschiedliche Behandlung von geimpften und noch nicht geimpften Menschen so weit wie möglich vermeiden.“

Die Pandemie stresst unsere Gesellschaft erheblich.

Der Appell für Rücksicht erscheint mir derzeit am wichtigsten: Rücksicht auf diejenigen, die noch auf ihre Impfung warten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2021

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