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Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur heutigen Verabschiedung der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes im Landtag:

„Mit der Neufassung des Krankenhausgesetzes wird der Grundstein für eine zukunftsfeste, hochqualitative und wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Niedersachsen gelegt. Die Mehrheit der Abgeordneten des Landtags hat heute dafür gesorgt, dass sich Niedersachsen auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise einer Enquetekommission zur gesundheitlichen Versorgung das bundesweit modernste Krankenhausgesetz gegeben hat. Wir sichern damit die flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen. Zukünftige Entwicklungen der Krankenhauslandschaft überlassen wir nicht dem Wettbewerb, sondern stärken die Daseinsvorsorge. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht das Wohl der Patientinnen und Patienten.

Die Neustrukturierung der Krankenhausplanung gehen wir gezielt an: Zukünftig werden wir Niedersachsen in acht statt bisher vier Versorgungsregionen einteilen und klare Anforderungen an die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Regionen formulieren können. Bei der Förderung von Baumaßnahmen werden zukünftig zudem nur noch Stationen berücksichtigt, die Zweibettzimmer vorsehen – auch das ist eine gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten.

Um die Versorgung in Niedersachsen zu verbessern, werden darüber hinaus zukünftig alle Krankenhäuser zur Teilnahme am IVENA-System der Notfallversorgung verpflichtet und es wird Demenzbeauftrage geben, die dafür sorgen, dass die besonderen Bedarfe von Demenzerkrankten zukünftig besser im Klinikalltag berücksichtigt werden. Niedersachsen ist zudem das erste Bundesland, das seine Krankenhäuser gesetzlich verpflichten wird, wichtige Daten zu Auslastung und Behandlungskapazitäten tagesaktuell an das Gesundheitsministerium zu melden, um die Pandemiebekämpfung auf ein detailliertes Lagebild stützen zu können.

Dieses Gesetz gibt uns zudem erstmals die Möglichkeit, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden und neue Formen der Kooperation im Gesundheitswesen aktiv zu fördern. Mit den regionalen Gesundheitszentren schaffen wir dafür ein ganz neues Modell. Diese Gesundheitszentren können insbesondere dort die lokale Gesundheitsversorgung stärken, wo ein Krankenhaus nicht oder nicht mehr besteht. Gerade im Flächenland Niedersachsen ist das ein extrem wichtiger Schritt, der den Patientinnen und Patienten direkt zu Gute kommen wird. Wir brauchen mehr Kooperationen und gemeinsames Handeln zwischen Krankenhäuser und Praxen. Die regionalen Gesundheitszentren schaffen dafür eine gute Klammer.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Regierungsfraktionen, die dieses wichtige Gesetz in den Landtag eingebracht und letztlich auch verabschiedet haben, für die hervorragende Zusammenarbeit im Gesetzgebungsprozess. Mein Dank gebührt aber auch allen Mitgliedern der Enquetekommission zur medizinischen Versorgung in Niedersachsen sowie des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Niedersächsischen Landtag. Mit Ihrer Arbeit haben Sie den Grundstein für dieses moderne und zukunftsweisende Gesetz gelegt. Die Menschen in Niedersachsen werden die nächsten Jahrzehnte davon profitieren.“

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erstellt am:
28.06.2022

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