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Fünf Jahre Berufsqualifikations-Feststellungsgesetz – Immer mehr Anerkennungen von ausländischen Berufsabschlüssen in Niedersachsen

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Wir brauchen Fachkräfte – die gut qualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderer sind ein großer Gewinn für uns!


Seit der Einführung der Gesetze zur Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen vor fünf Jahren in Niedersachsen steigt die Zahl der Anträge sowie der positiven Bescheide kontinuierlich. Vergangenes Jahr wurden knapp 2.700 Verfahren abgeschlossen (2015: rund 2.200 Anträge). Davon wurde in 64 % der Verfahren eine volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt (2015: rund 61 %). In weiteren 32 % wurde die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme ausgesprochen beziehungsweise die teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. In diesen Fällen können die Antragstellerinnen und Antragsteller durch weitere Qualifizierungen ebenfalls die volle Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen erreichen. Lediglich gut 100 Anträge wurden abgelehnt.

„Die durchweg hohe Quote der Verfahren, in denen die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bescheinigt werden kann, belegt das gute Qualifikationsniveau vieler Zuwanderinnen und Zuwanderer“, freut sich Sozialministerin Cornelia Rundt über die positive Entwicklung. „Die Anerkennungsgesetze leisten einen ganz maßgeblichen Beitrag zur Teilhabe von Zuwanderinnen und Zuwanderern und unterstützen die Fachkräftegewinnung für niedersächsische Unternehmen. Es zeigt sich, dass die Anerkennung hilfreich für den beruflichen Einstieg oder Aufstieg ist. Sie eröffnet neue berufliche Perspektiven!“

Die guten Ergebnisse sind auch der Erfolg einer guten Beratung im Vorfeld und während einer Antragstellung, etwa bei der Auswahl des passenden deutschen Referenzberufes oder notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen. Die Zuwanderinnen und Zuwanderer werden auf ihrem Weg zur Anerkennung durch ein flächendeckendes Netz vonBeratungsstellen in Niedersachsen unterstützt.

So verzeichneten die Beratungsstellen des IQ Netzwerkes Niedersachsen seit 2012 mehr als 17.000 Erst- sowie über 12.000 Folgeberatungen zum Anerkennungsverfahren. Zusätzlich bietet es eine Qualifizierungsberatung an.
Große Nachfrage verzeichnet das IQ Netzwerk von Zugewanderten aus Polen und der Russischen Föderation. Seit 2015 wenden sich zudem verstärkt Geflüchtete an die Beratungsstellen. Insbesondere Syrerinnen und Syrer zeigen ein hohes Interesse an der beruflichen Anerkennung, aber auch Menschen aus dem Iran und dem Irak werden immer häufiger beraten.

Das IQ Netzwerk hat landesweit 14 Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen. Auch werden über das Netzwerk Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Diese für die Zugewanderten wichtigen Leistungen konnten durch eine Kofinanzierung des Landes in Höhe von jährlich bis zu 960.000 Euro in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut werden.

„Es ist schön und ermutigend, wenn ich im direkten Kontakt erfahre, welchen Gewinn die Frauen und Männer ausländischer Herkunft für ihren Lebensweg mit der beruflichen Anerkennung erhalten“, erklärt Ministerin Rundt. Von dem Ziel der Anerkennungsgesetze, die vorhandenen ausländischen Berufsqualifikationen besser in den deutschen Arbeitsmarkt einzubringen, haben in den vergangenen 5 Jahren erfreulich viele der Antragstellenden profitiert. Mit den unterstützenden Strukturen stehen wir auch künftig vielen weiteren Zuwanderinnen und Zuwanderern bei den beruflichen Anerkennungsverfahren zur Seite.“

Hintergrundinformation Anerkennungsgesetze

Im April 2012 trat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) in Kraft, im Dezember des Jahres das entsprechende Landesgesetz (NBQFG). Die Gesetze bieten insbesondere Zuwanderinnen und Zuwanderern die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit einer im Ausland erlangten Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Beruf feststellen zu lassen.
Mit der festgestellten Gleichwertigkeit verbessert sich die Aussicht für zugewanderte Menschen, eine Arbeitsstelle zu finden, die ihren im Ausland erworbenen Qualifikationen entspricht. Bestimmte Berufe dürfen erst mit der beruflichen Anerkennung ausgeübt werden.
Ein Großteil der Anträge entfällt auf die medizinischen Gesundheitsberufe, gefolgt von technischen Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufen sowie lehrende und ausbildende Berufe.

Die Vorteile der Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG für den Arbeitsmarkterfolg belegt der „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Danach erhöhte sich der Anteil der Erwerbstätigen nach einem Anerkennungsverfahren von 58 % auf 88 % der Befragten. Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der geringfügig Beschäftigten von 13 % auf 3 %. Rund Dreiviertel der Befragten schätzten inzwischen ihre Beschäftigung als entsprechend ihrer Qualifikation ein. Zudem profitierten sie von einer durchschnittliche Erhöhung ihres monatlichen Bruttoeinkommens um ca. 1.000 Euro, die überwiegend auf die Anerkennung zurückzuführen ist.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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