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Digitale Verwaltungsleistungen im Pilotbetrieb

Blinde Bürgerinnen und Bürger können Anträge auf Landesblindengeld und für den Landesblindenfonds jetzt online stellen


Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen im Land Niedersachsen schreitet voran: Für die Onlineanträge zum Landesblindengeld (LBG) und Landesblindenfonds (LBF) startet das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung jetzt die Pilotphase. Waren bislang noch Papierformulare auszufüllen, können blinde Bürgerinnen und Bürger die Anträge für beide Leistungen nun komfortabel und barrierefrei per Computer oder über ein mobiles Endgerät über das Internet stellen.

„Ich freue mich, dass wir mit den neuen Onlineanträgen den Zugang zum Landesblindengeld und zum Landesblindenfonds für blinde Menschen erleichtern“, erklärt die Niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens, „das ist ein Beispiel für praktische Inklusion. Auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens können wir durch Digitalisierung den Service für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern.“

Das Land Niedersachsen hat die Prototypen für beide Anträge in enger Kooperation mit insgesamt elf Kommunen und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erstellt. Auch blinde Bürgerinnen und Bürger waren an dem Entwicklungsprozess beteiligt. Ihre Ergänzungen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Zugänge alltagstauglich und barrierefrei einzurichten. So lassen sich die Anträge beispielsweise mithilfe gängiger digitaler Sprachassistenten ausfüllen und einreichen.

Den Onlineantrag für das Landesblindengeld, mit dem durch Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgeglichen werden, erproben zunächst die Kommunen Grafschaft Bentheim, Stadt Hannover, Region Hannover, Landkreis Peine sowie Landkreis Wolfenbüttel. Das Projekt ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht. In diesem Kontext ist das Land Niedersachsen für das Teilprojekt Digitalisierung im Themenfeld Gesundheit zuständig. Für 18 relevante Leistungen werden der digitale Antragsprozess sowie die notwendige technische Infrastruktur entwickelt. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ werden die erarbeiteten Lösungen auch den Kommunen in den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.

Für den niedersächsischen Landesblindenfonds, der blinde Menschen in außergewöhnlichen, herausfordernden Lebenssituationen unterstützt, startet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie jetzt den Pilotbetrieb.

Der IT-Bevollmächtigte der Niedersächsischen Landesregierung, Chief Information Officer (CIO) Dr. Horst Baier, sagt: „Die Pilotphase dieser beiden Onlineanträge ist ein weiterer, wichtiger Baustein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Noch in diesem Jahr erhalten alle Kommunen das Angebot zur Nutzung. Ebenso ist das Bereitstellen für andere Bundesländer geplant. Besonders freue ich mich über die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Land Niedersachsen und den Kommunen. Die enorme Herausforderung, die Verwaltung zu digitalisieren, können wir nur gemeinsam meistern. Hand in Hand und mit einem klaren Plan.“


Zum Hintergrund

Aus dem Corona-Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung für die beschleunigte Umsetzung des OZG Finanzmittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

575 Verwaltungsdienstleistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Die einzelnen Themenfelder bilden die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort haben als Vertragspartner die Federführung einzelner Themenfelder inne, an denen auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Länder beteiligt sind.

In Niedersachsen sind das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie das Landesministerium für Inneres und Sport mit der Umsetzung des OZG im Bereich Gesundheit betraut. Informationen zu den Leistungen und der Online-Antragstellung finden Sie hier: > Link

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2021

Ansprechpartner/in:
Silke von der Kammer

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