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Daniela Behrens: „Pflegebedürftige vor Kostenexplosion schützen!“

Niedersachsens Sozialministerin stellt Länderinitiative vor


Viele Pflegebedürftige erhalten derzeit Bescheide, wonach sie künftig deutlich mehr für ihre in Anspruch genommenen Leistungen zahlen sollen. „Wir müssen die Betroffenen vor dieser Kostenexplosion schützen“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens und stellt eine Länderinitiative vor. „Die Leistungszuschläge zu den von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Eigenanteilen müssen deutlich angehoben werden, die von den Pflegekassen bereitgestellten Mittel für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen müssen erhöht werden“, so Ministerin Behrens. Zusammen mit Schleswig-Holstein und weiteren Ländern will Niedersachsen den Bund dazu auffordern, entsprechende Maßnahmen zur Entlastung Pflegebedürftiger schnell umzusetzen.

Für massive Kostensteigerungen in Pflegeeinrichtungen sorgen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. So ist beispielsweise für das Beheizen der Einrichtungen deutlich mehr Geld aufzuwenden. Bei Pflegeanbietern, die ihre Beschäftigten bislang nicht nach Tarif bezahlen, schlägt zudem die zum 1. September in Kraft tretende Tariftreueregelung nach dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zu Buche. Die erhöhten Aufwendungen werden nur zum Teil mit Mitteln der Pflegekassen finanziert, da es sich bei der Pflegeversicherung um eine „Teilkaskoversicherung“ handelt. Auch die Pflegebedürftigen selbst werden mit deutlich höheren Forderungen konfrontiert, ihre Eigenanteile steigen zum Teil stark an.

Mit dem Länderantrag will Niedersachsen eine bessere Berechenbarkeit und eine Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege erreichen und so die Pflegebedürftigen effektiv schützen. Aufgrund der Dringlichkeit soll der Beschluss umgehend im Umlaufverfahren zwischen den Ländern und somit deutlich vor der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) gefasst werden, die im Oktober tagt. So sollen die finanziellen Mehrbelastungen für Pflegebedürftige in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen infolge der Tariftreueregelung und der wirtschaftlichen Auswirkungen der Ukraine-Krise abgefedert werden.

Um zu verhindern, dass Pflegebedürftige immer stärker finanziell belastet werden, setzt sich das Land Niedersachsen auch unabhängig von der aktuellen Kostenexplosion für eine Pflegereform im Bund ein. Der Anstieg der Eigenanteile soll wesentlich stärker begrenzt werden als bisher. „Es müssen mehr Bundesmittel bereitgestellt werden, da sich die Entlastung der Pflegebedürftigen nicht allein über die Pflegekassen erreichen lässt“, so Ministerin Behrens.

Im Detail

will Niedersachsen mit der Länderinitiative den Bund auffordern,

  1. den Zuschlag, mit dem die Eigenanteile der Pflegebedürftigen reduziert werden, im ersten Jahr auf 25 Prozent (bisher 5 Prozent), im zweiten Jahr auf 50 Prozent (bisher 25 Prozent) und ab dem dritten Jahr auf 70 Prozent (bisher 45 Prozent und erst ab dem vierten Jahr 70 Prozent) anzuheben.
  2. das Pflegegeld und den Entlastungsbetrag rückwirkend zum 01.01.2022 um mindestens 5 Prozent anzuheben. Dies stellt lediglich eine nachholende Maßnahme zur Anerkennung der Pflegeleistungen der An- und Zugehörigen zu der bereits im Zuge des GVWG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung) erfolgten Erhöhung der Pflegesachleistungen dar und deckt mithin nur einen Teil bereits erfolgter Kostensteigerungen ab.
  3. die Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege und die Leistungsbeträge in der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege zum 01.01.2023 an die außerordentliche Lohnentwicklung in der Pflege infolge des GVWG und die Inflationsentwicklung anzupassen, um die außerordentlich sprunghaften Kostensteigerungen des Jahres 2022 abzumildern.
  4. die im Koalitionsvertrag im Bund für 2021 bis 2025 vereinbarte regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes ab dem 01.01.2023 umzusetzen und diese auf die weiteren Leistungsbeträge der Pflegeversicherung auszuweiten.

Stichwort: Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige, die nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügen, um ihren Heimplatz zu bezahlen, können Leistungen nach dem SGB XII / Hilfe zur Pflege beantragen – auch dann, wenn ihr Einkommen und Vermögen zu Beginn des Heimaufenthaltes noch ausgereicht hatten. Im Bedarfsfall tritt also die Sozialhilfe ein.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2022

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