Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Beschluss des OVG Lüneburg setzt Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars außer Kraft

Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in Diskotheken, Clubs, ähnlichen Einrichtungen und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, ausgesetzt hat.

Der Beschluss hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des § 12 Abs. 3 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr angewandt wird.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2022

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln