Beschluss des OVG Lüneburg setzt Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars außer Kraft
Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in Diskotheken, Clubs, ähnlichen Einrichtungen und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, ausgesetzt hat.
Der Beschluss hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des § 12 Abs. 3 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr angewandt wird.
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erstellt am:
11.03.2022
Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler