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§ 35 BauGB ändern - Privilegierung von Windkraftanlagen zurücknehmen

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07.04.2017, TOP 35

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Die Niedersächsische Landesregierung bekennt sich zum Klimaschutz. Die Landesregierung hat sich in Ihrem Leitbild einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik für Niedersachsen zum Ziel gesetzt, die Energieversorgung bis 2050 nahezu vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.

Der FDP-Antrag läuft diesem Ziel zuwider und schadet dem Ausbau der Windenergie.

Die Windenergie spielt bei der Energiewende im Stromsektor eine Hauptrolle. Für Niedersachsen wollen wir mindestens 20 Gigawatt Windenergieleistung an Land bis 2050 erreichen. Ende 2016 waren landesweit etwa 9,3 Gigawatt Onshore-Windleistung – also knapp die Hälfte des Zielwertes – installiert.

Niedersachsen ist im bundesweiten Vergleich Spitzenreiter bei der Windenergienutzung. Der Ausbau hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich fortgesetzt.

Nach der Vorschrift, die die Fraktion der FDP streichen möchte, sind Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Zu den öffentlichen Belangen gehört - neben Belangen z. B. des Natur- und Landschaftsschutzes - insbesondere auch, dass die Bevölkerung keinen unzumutbaren Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden darf. Um das Ziel zu erreichen, brauchen wir insbesondere moderne Anlagen, die im Wege des Repowerings auch mehrere Altanlagen ersetzen können.


Der Bundesgesetzgeber hat die Privilegierung von Windenergieanlagen mit einem Planvorbehalt verbunden. Danach können die Träger der Regionalplanung und die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung sog. Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie ausweisen und gleichzeitig die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich ausschließen.

Würde die Privilegierung aus dem Baugesetzbuch gestrichen, würden Windenergieanlagen im Außenbereich regelmäßig nur noch dann zulässig sein, wenn die Gemeinde über eine zweistufige Bauleitplanung – also durch Aufstellung eines Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans – Flächen für die Nutzung der Windenergie ausweisen würde. Ohne eine derartige Planung würden Altanlagen, die nicht mehr weiter betrieben werden können, ersatzlos wegfallen. Sie könnten insbesondere auch nicht im Rahmen eines sog. Repowerings durch moderne, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Es müsste daher sogar mit einem Rückgang der derzeitigen Windenergieleistung an Land in Niedersachsen gerechnet werden.

Der Antrag der FDP gefährdet also sogar die bisher erreichten Erfolge. Die Forderung nach Abschaffung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung ist – nach Forderungen wie der bayerischen Abstandsregel von der zehnfachen Anlagenhöhe – ein erneuter Vorschlag der FDP-Fraktion, der darauf abzielt, den Ausbau der Windenergie in Niedersachsen mit seinen positiven Auswirkungen auf unser Klima, niedersächsische Betriebe im Bereich der erneuerbaren Energien und das Angebot an Arbeitsplätzen in diesem Bereich zu behindern. Die Forderung ist mit den Zielsetzungen der Landesregierung nicht vereinbar und wird von ihr nicht unterstützt.Wir lehnen den Antrag ab.

Vielen Dank!“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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